Religionspolitik im Bundestagswahlkampf 2017 – Teil 6: Regierungsprogramm der AfD

„Der Islam gehört nicht zu Deutschland“ (34). Mit dieser Prämisse, welche die ca. 4,4-4,7 Millionen Muslim*innen (BAMF 2016: 5) in der Bundesrepublik Deutschland missachtet, leitet die AfD ihre Religionspolitik ein.

Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung

Die AfD tituliert ihre islampolitische Agenda mit der Überschrift „Der Islam im Konflikt mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ und bewertet die islamische Religion als grundsätzliches Problem für die freiheitlich-demokratische Verfassung.

Die Partei klassifiziert eine wachsende Zahl von Muslim*innen insofern generell als Bedrohung für den Staat, die Gesellschaft und die Werteordnung (34). Die Partei untermauert diese Annahme in ihrem Wahlprogramm durch ein Zitat des verstorbenen Altkanzlers Helmut Schmidt (SPD), der in seinen Memoiren „Außer Dienst“ die steigende Zahl von Muslim*innen im Land als Gefährdung des inneren Friedens bezeichnet hatte.

Gute und schlechte Muslim*innen

Die AfD scheint die pauschale Diffamierung der islamischen Religion und der Muslim*innen im Weiteren durch den Hinweis zu relativieren, dass auch viele rechtstreue und integrierte Muslim*innen in Deutschland leben und angesehene Mitglieder der Gesellschaft sind. Deshalb werde auch nur ein solcher Islam verurteilt wird, der die Rechtsordnung nicht respektiert und einen Herrschaftsanspruch erhebt. Diese Differenzierung zwischen rechtstreuen und rechtsfeindlichen Muslim*innen führt in der weiteren Programmatik jedoch nicht dazu, dass die große, friedliebende Mehrheit der Muslim*innen in Deutschland von einer radikalen, gewaltbereiten Minderheit unterschieden wird.

Einschränkung der Religionsfreiheit

Mit einer ähnlichen Inkonsequenz höhlt die AfD auch das Bekenntnis zur Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit in ihrem Wahlprogramm aus. Sie fordert, dass die freie Religionsausübung „durch staatliche Gesetze, die Menschenrechte und unsere Werte“ (34) eingeschränkt wird. Vor allem die Restriktion durch den Passus „unsere Werte“ eröffnet einen großen Interpretationsspielraum und schmälert vor dem Hintergrund der eingangs pauschal formulierten Diffamierung von Muslim*innen das Vertrauen in die tatsächliche Gewährleistung der Religionsfreiheit für alle Bürger*innen der Bundesrepublik Deutschland.

Die AfD spricht sich zudem dafür aus, das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung auch im Bereich religiöser Satire zu schützen und wendet sich dagegen, vermeintlich „rational[e] Religionskritik als ‚Islamophobie‘ und ‚Rassismus‘“ (34) zu bewerten. Sie beurteilt diese Etikettierung als Polemik.

Kulturelle Kampfansagen

Zur Unterbindung des gewaltbereiten Salafismus und Terrorismus will die AfD den Bau und den Betrieb von Moscheen durch verfassungsfeindliche Vereine nach Art 9 Abs. 2 GG sowie die finanzielle Unterstützung von ausländischen Geldgebern untersagen, da „islamische Staaten“ auf diese Weise einen Kulturkrieg führen wollten.

Dieser Annahme begegnet die AfD ihrerseits mit kulturellen Kampfansagen, indem sie das Minarett als islamisches Herrschaftssymbol und den Muezzinruf als „religiösen Imperialismus“ interpretiert und beides vehement ablehnt.

Von Imamen fordert die AfD neben der vorbehaltlosen Anerkennung des Grundgesetztes zudem, dass Predigten in deutscher Sprache abgehalten werden.

Zusätzlich möchte sie Burka und Niqab verbieten, da diese das Zusammenleben in der Gesellschaft erschweren (35).

Keine islamische Theologie

Abweichend von allen anderen Parteien will die AfD islamtheologische Lehrstühle an deutschen Universitäten abschaffen und die Stellen durch eine bekenntnisneutrale Islamwissenschaft ersetzten. Damit verbindet sich der Anspruch, an staatlichen Schulen keinen islamischen Religionsunterricht, sondern bekenntnisfreien Islamkundeunterricht zu etablieren.

Keine Körperschaftsrechte für islamische Organisationen

Die AfD lehnt es zudem grundsätzlich ab, islamischen Organisationen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen, weil sie auch ohne detaillierte rechtliche Prüfung davon ausgeht, dass keine islamische Organisation die hierfür erforderliche Gewähr der Dauer bezüglich der Verfassung und Mindestmitgliedzahl sowie die erforderliche Rechtstreue erfüllt. Letzteres begründet die AfD durch die Annahme, dass „die Anerkennung der Religionsfreiheit, der weltanschaulichen Neutralität des Staates und der Gleichwertigkeit der Religionen welche das Staatskirchenrecht verlangt, […] dem Islam fremd [sind]“ (35).

Generelles Kopftuchverbot

Unterstützt wird diese Auslegung der islamischen Religion zusätzlich durch die einseitige Interpretation des Kopftuchs als „religiös-politisches Zeichen der Unterordnung von Muslimas unter den Mann“ (35), das die AfD als unvereinbar mit der im Grundgesetz kodifizierten Gleichberechtigung von Mann und Frau bewertet. Deswegen strebt die AfD ein generelles Verbot des Kopftuchs im öffentlichen Dienst an. In Schulen soll das Kopftuchverbot – in Orientierung am laizistischen Modell Frankreichs – allerdings nicht nur für Lehrer*innen, sondern auch für Schüler*innen in Kraft treten (35).

Verbot religiöser Voraustrauungen

Die laizistische Tendenz der Religionspolitik der AfD drückt sich auch beim Eheverständnis der Partei aus. Sie besteht darauf, dass jeder religiösen eine standesamtliche Trauung vorgeordnet sein muss. Die AfD wendet sich auf diese Weise gegen religiöse Voraustrauungen, da diese der AfD-Agenda zufolge Zwang, Polygamie, Kinder- und Verwandtenehen begünstigen können.

Die AfD spricht sich mit diesen Bestimmungen auch gegen die Möglichkeit einer rein kirchlichen Trauungszeremonie aus, wie sie in der katholischen Kirche angeboten wird, obgleich diese vom Staat als rein private Zeremonie betrachtet wird, die nicht mit dem Status einer Zivilehe vergleichbar ist.

Zudem wendet sich die Partei in ihrem Wahlprogramm gegen die Regelung, dass bei im Ausland geschlossenen Ehen, das ausländische und nicht das deutsche Recht angewendet wird.

Resümee: Restriktionen für Muslim*innen

Die religionspolitische Agenda des AfD Wahlprogramms fokussiert primär Veränderungen der aktuellen Islampolitik. Für diesen Bereich sieht die AfD tiefgreifende Umbrüche vor, die zahlreiche Einschränkungen für Muslim*innen beinhalten.

Die politische Agenda der AfD ist tendenziell laizistisch orientiert und offenbart eine ideologisch voreingenommene Haltung gegenüber der islamischen Religion. Auf diese Weise gerät die weltanschauliche Neutralität des Staates in Bedrängnis. Zwar ist der Staat dazu verpflichtet, seine Bürger zu schützten, die Einhaltung der kodifizierten Gesetze zu bewahren und Gesetzesverstöße zu ahnden, er darf dies jedoch nicht aufgrund von Vorannahmen und Vorurteilen tun, die größtenteils auf der Methode beruhen, Einzelfälle als allgemeingültige Regeln zu behandeln und sie auf diese Weise als bestätigende Fakten in ein vorgefasstes Weltbild einzufügen. Ein solches Vorgehen führt zur systematischen Diskriminierung, Benachteiligung und Ausgrenzung von Bürger*innen und verstößt damit gegen das Grundgesetz. Die islampolitische Agenda der AfD, die vermeintlich darauf ausgerichtet ist, Staat und Gesellschaft vor Feinden des Grundgesetzes zu schützen, wird somit selbst zur Bedrohung der freiheitlich-demokratischen Ordnung.

Religionspolitik im Bundestagswahlkampf 2017 – Teil 5: Regierungsprogramm von Bündnis 90/Die Grünen

Die politischen  Positionen von Bündnis 90/Die Grünen bewegen sich zwischen linksorientierten und wertkonservativen Überzeugungen. Um diese innerparteiliche Meinungsvielfalt im Feld der Religionspolitik bewältigen zu können, haben die Grünen im Jahr 2013 eine Kommission „Weltanschauung, Religionsgemeinschaften und Staat“ eingerichtet. Viele Aspekte der religionspolitischen Agenda im Wahlprogramm der Partei lässt sich auf den Abschlussbericht der Kommission aus dem Jahr 2016 zurückführen.

Grünes Leitbild einer offenen Gesellschaft

Bündnis 90/Die Grünen entfalten ihre Religionspolitik vor dem Hintergrund des Leitbildes einer säkularen und offenen Gesellschaft, die unter Wahrung der Grundrechte aller Menschen ein selbstbestimmtes friedliches, respektvolles Zusammenleben in Vielfalt praktiziert. Menschen werden darin weder aufgrund ihrer Herkunft und Kultur noch aufgrund ihrer Religion und Weltanschauung ausgegrenzt (120). Religionen und ihre heiligen Bücher werden in einer solchen offenen Gesellschaft als Quellen für persönliche Wertüberzeugungen geschätzt, dürfen dem Wahlprogramm zufolge aber niemals zur Einschränkung des Grundgesetztes führen (122).
Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften werden von Bündnis 90/Die Grünen allerdings nicht auf solche Gefahrenpotenziale reduziert, sondern potenziell auch als „wichtige Stütze einer lebendigen Demokratie“ (121) ausgezeichnet. Diese Haltung begründet die Partei durch die vielen Menschen, die sich aus ihrem Glauben heraus für „Geflüchtete, eine saubere Umwelt, weltweite Gerechtigkeit oder gegen Armut in ihrer Nachbarschaft“ (121, siehe auch 141) engagieren und auf diese Weise einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt erbringen.

Stärkung des Dialogs zwischen religiösen sowie mit konfessionslosen Bürgern

In einer offenen Gesellschaft muss es dem Wahlprogramm von Bündnis 90/Die Grünen zufolge allen Menschen möglich sein, ihren Glauben nach ihrem Verständnis zu leben oder abzulegen. Diskriminierungen von Andersgläubigen dürfen ebenso wenig toleriert werden, wie die Bedrohung von Anhängern liberaler Religionsauslegungen (121). Um das gegenseitige Verständnis zu erhöhen, strebt die Partei einen verstärkten Dialog zwischen den Religionen sowie mit religionsfreien Menschen an. Sie setzt damit nicht auf Vorhaltungen, sondern auf Verständigung.
Zudem beabsichtigen die Grünen der wachsenden Vielfalt in der Bevölkerung etwa in der Wohlfahrtspflege sowie in der „öffentlichen Gedenk- und Trauerkultur“ nachzukommen (121). Hierbei wird allerdings nicht expliziert, ob die Partei die Repräsentation von religiöser Pluralität, oder von religionsfreien Personen in der Wohlfahrtspflege und der Gedenk- und Trauerkultur erhöhen möchte. Beides hätte angesichts der zunehmenden Pluralisierung und der wachsenden Zahl von Konfessionslosen Bürger*innen in Deutschland durchaus Berechtigung.

Ablösung der Staatsleistungen

Veränderungen der aktuellen Religionspolitik sieht die Partei insbesondere in Bezug auf die bisherigen Kooperationen zwischen Staat und Kirche vor. So streben Bündnis 90/Die Grünen – wie auch Die Linke – eine Ablösung der historischen Staatsleistungen an die katholische und evangelische Kirche an und fordern mehr Transparenz für kirchliche Finanzen. In diesem Zusammenhang überrascht es jedoch zum einen, dass die Grünen den Antrag der Fraktion Die Linke im Bundestag im März 2017, zur Überprüfung der staatlichen Zahlungen an die Kirchen, nicht mitgetragen, oder einen eigenen Antrag eingebracht haben. Zum anderen erzeugt der Umstand Irritationen, dass sich die Partei angesichts der beabsichtigten Veränderungen in den Kooperationen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften nicht zu den weiteren Aspekten der Kooperation – wie etwa dem Religionsunterricht – positioniert. Für potenzieller Wähler*innen entsteht durch diese Leerstelle ein Raum für Spekulationen und Unsicherheiten.

Abschaffung des Blasphemie-Paragraphen

Ferner sprechen sich Bündnis 90/Die Grüne für eine Abschaffung des sogenannten Blasphemie-Paragraphen §166 STGB aus, da dieser die kritische Kunst, nicht aber die religiösen Fanatiker*innen als Feinde der offenen Gesellschaft markiere. Die Grünen lehnen es insofern ab, satirische Äußerungen über Religionen zu verbieten, die eine öffentliche Unruhe auslösen könnten und fordern stattdessen mehr Toleranz von religiösen Akteur*innen ein, um den gesellschaftlichen Frieden zu bewahren.

Grüne Islampolitik

Zusätzlich zu diesen Aspekten haben Bündnis 90/Die Grünen auch Leitideen für die Islampolitik entwickelt. Diese basieren auf dem Bekenntnis, dass der Islam zu Deutschland gehört (122). Die grüne Politik ist darauf ausgerichtet, zwar die Religionsfreiheit der Muslime zu schützen, aber nicht leichtfertig mit islamischen politischen Organisationen umzugehen. Konkret bedeutet dies, dass sich die Partei für die Ausbildung von islamischen Religionslehrer*innen und Imam*innen ausspricht, damit Muslime ihren Glauben als Teil der offenen Gesellschaft praktizieren können (122). Das schließt auch ein, dass islamische Gemeinschaften als Religionsgemeinschaften und als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt werden, wenn sie die nötigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllen (122). Diese Bedingungen werden den Grünen zufolge von den vier großen muslimischen Verbänden der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB), dem Islamrat (IR), dem Zentralrat der Muslime (ZMD) sowie dem Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) bislang allerdings nicht erfüllt, da sie sich nicht durch religiöse Bekenntnisse voneinander unterscheiden, sondern durch politische und sprachliche Identitäten.

Neuorganisationen der Muslim*innen

Die Grünen fordern die Muslim*innen in Deutschland dazu auf, sich bekenntnisförmig neu zu organisieren. Denn nur unter dieser Bedingung könne sich der Anspruch auf rechtliche Gleichstellung realisieren.
Diese grüne Position wurde in den vergangenen Monaten vor allem durch Diskussionsbeiträge des religionspolitischen Sprechers, Volker Beck, öffentlich diskutiert. Mit dieser Programmatik kritisieren die Grünen viele islampolitische Initiativen und Ansätze in Deutschland, stellen ihre Legitimität in Frage und werben für Veränderungen in der Zusammenarbeit zwischen Staat und Muslimen. Sie fordern im Wahlprogramm jedoch keine sofortige Einstellung bisheriger Initiativen, sondern streben einen Umbau der inländischen Strukturen islamischer Verbände an. Dieser solle durch Kooperationen zwischen den Verbänden, den islamischen Gemeinschaften und dem Staat in Form eines regelmäßigen Austauschs erreicht werden. Auf diese Weise wird es theoretisch möglich, bisherige islampolitische Einrichtungen, wie den islamischen Religionsunterricht, für den der Staat einen religiösen Ansprechpartner benötigt, auch unter den Bedingungen einer Neuorganisation von islamischen Religionsgemeinschaften durch Übergangsformen weiterzuführen.

Präventionsprogramme gegen Extremismus

Darüber hinaus sprechen sich Bündnis 90/Die Grünen für Präventionsprogramme gegen Rechtsextremismus sowie gewaltbereiten Islamismus und Salafismus aus. Eine solche Präventionsarbeit müsse durch eine breite Kooperation zwischen Moscheegemeinden, Polizei, Schulen und Jugendhilfen vor Ort erfolgen. All diese Projekte aus den Kommunen, den Ländern und dem Bund sollen in einem bundesweiten Präventionszentrum koordiniert werden. Überdies sollen Deradikalisierungs- und Aussteigerprogramme verstärkt werden (144). Die Grünen begegnen den Phänomen von Extremismus und gewaltbereitem religiösen Fanatismus durch diese Maßnahmen auf konstruktive Weise.

Religionspolitik zwischen Verwaltung und Gestaltung

Die islampolitische Agenda von Bündnis 90/Die Grünen oszilliert zwischen Anerkennung und Kritik sowie zwischen Verwaltung und Gestaltung. Zum einen hebt die Partei im Wahlprogramm die Leistungen religiöser Akteure für den Einzelnen und die Gesellschaft hervor, fokussiert zum anderen aber auch den Schutz des Menschen und der Gesellschaft vor Religionen und Weltanschauungen. Letzteres kommt etwa in der Ablehnung des sogenannten Blasphemie-Paragraphen sowie durch Präventionsprogramme zur Vorbeugung von und dem Umgang mit radikalem Islamismus und Salafismus zum Ausdruck.
Des Weiteren fordern Bündnis 90/Die Grünen Umstrukturierungen in der Islampolitik und stellen die auf wissenschaftlichen Gutachten basierende Anerkennung einiger islamischer Verbände als Religionsgemeinschaften grundsätzlich in Frage. Die Grünen priorisieren den Umbau der islamischen Verbände als bekenntnisförmige Gemeinschaften, da nur auf Basis solcher Umstrukturierungen der Anspruch auf religiöse Gleichberechtigung realisiert werden könne.

Foto: gruene-oberpfalz.de, Rasmus Tanck/gruene.de

Religionspolitik im Bundestagswahlkampf 2017 – Teil 4: Regierungsprogramm der FDP

Die FDP hat sich in ihrer Parteigeschichte bislang mehrfach als vehemente Kritikerin der Kooperationsvereinbarungen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften hervorgetan. Im aktuellen Programm für die Bundestagswahlen 2017 plant die Partei der Freien Demokraten jedoch keine elementaren Einschnitte in der Religionspolitik. Stattdessen fokussieren die Freien Demokraten in ihrem Wahlprogramm Angriffe auf ihr vorderstes Prinzip – die Liberalität.

Abschaffung des Blasphemie-Paragraphen

Die FDP fordert von allen Religionsgemeinschaften die uneingeschränkte Anerkennung der gesellschaftlichen Freiheitlichkeit und Toleranz. Die Partei übersetzt diese Forderung in die Abschaffung des Blasphemie-Paragraphen166 StGB, da sie diesen als Toleranz von Intoleranz bewertet (42). Zwar werden Schmähungen religiöser Personen bzw. Andersgläubiger als potenzielle Gefährdungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt eingestuft, allerdings könne damit kein generelles gesetzliches Verbot in Form des Blasphemie-Paragraphen gerechtfertigt werden.

Dagegen wird die gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, wie sie etwa im Antisemitismus und in der Islamfeindlichkeit praktiziert wird, zurückgewiesen. Allerdings erörtert die FDP in ihrem Wahlprogramm nicht, wie das eine vom anderen im Zweifelsfall zu unterscheiden ist.

Ausländische Einflussnahme auf religiöse Vereine und Verbände wird nicht toleriert

Die FDP lehnt zudem all jene religiösen Formen und Verhaltensweisen ab, die nicht mit der Ordnung des Grundgesetztes übereinstimmen. Hierzu zählt sie sowohl religiösen Fundamentalismus als auch die „Einflussnahme aus dem Ausland durch die Finanzierung religiöser Vereine und Einrichtungen“ – zum Beispiel durch die Türkei oder Saudi-Arabien (43). Diese Position hat die FDP bereits in den Verhandlungen über einen Vertrag zwischen der niedersächsischen Landesregierung und den muslimischen Verbänden eingenommen und sich aufgrund der Frage, wie abhängig die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) von der Erdogan-Regierung ist, davon zurückgezogen.

Die Konsequenzen, die sich hieraus perspektivisch für die Zusammenarbeit von Staat und islamischen Verbänden ergeben, werden nicht erörtert. Aufgrund der ablehnenden Haltung, welche die FDP etwa in Bezug auf die Hamburger Verträge mit islamischen Verbänden eingenommen hat, bleibt anzunehmen, dass die Freien Demokraten die Kooperationen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften insgesamt eher einschränken und nicht ausbauen werden. 

Recht auf Religionsfreiheit

Grundsätzlich spricht sich die FDP jedoch deutlich für die Anerkennung des Rechts auf Religionsfreiheit und für die Gleichbehandlung von Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften aus, da es zur „Freiheit des Einzelnen gehör[e] die Suche nach dem Sinn und den Werten des eigenen Lebens, die viele Menschen in ihrer persönlichen Glaubensüberzeugung und Weltanschauung finden“ (43) nachzugehen. Deshalb lehnt die FDP in ihrem Wahlprogramm ein Verbot der freiwilligen Verschleierung ab. Ausnahmen müssen jedoch für Einzelfälle, beispielsweise für die Identifizierung von Personen, eingeräumt werden. Für den Fall einer unfreiwilligen Verschleierung sowie für Fälle häuslicher Gewalt fordert die FDP zudem einen konsequenteren Schutz von Betroffenen.

Keine deutsche Leitkultur

Im Wahlprogramm wird zudem ausgeführt, dass die Religionsfreiheit allen Bürger*innen im Rahmen der „Ordnung des Grundgesetzes“ (42) das Recht auf religiöse und kulturelle Entfaltung garantiert – unabhängig von Religion und Weltanschauung. Die FDP lehnt aus diesem Grund die Fixierung einer deutschen Leitkultur, durch welche „eine Mehrheit versucht, dem einzelnen Individuum ihre Kultur aufzuzwingen“ (42) ab. Die Freien Demokraten fordern stattdessen auch für solche kulturellen Praktiken Toleranz, die von der Mehrheitsgesellschaft abweichen, solange diese mit dem Grundgesetz kompatibel sind. Damit wendet sich die FDP gegen den von CDU/CSU eingeführten Versuch, kulturelle Eigenheiten zu fixieren und sie als verpflichtende Integrationsrichtlinien festzusetzen.

Keine Akzeptanz für Feinde der freiheitlich- demokratischen Ordnung

Alle Praktiken und Überzeugungen die mit der freiheitlichen, demokratischen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht vereinbar sind, sollen hingegen bekämpft werden. Im Wahlprogramm manifestiert sich diese Haltung am deutlichsten im Umgang mit dem radikalen, gewaltbereiten Salafismus. Die FDP will eine Strategie zwischen „Repression und Prävention“ (65) etablieren.

Hierfür will die Partei zum einen mit solchen Muslimen und islamischen Verbänden kooperieren, die Gewalt, Intoleranz und religiösen Extremismus ablehnen. Zum anderen sollen gewaltbereite Salafisten konsequent vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Der Rechtsstaat müsse gegen identifizierte Personen und/oder Gruppen mit all seinen Mitteln (etwa „Versammlungs- und Vereinsverbote, konsequente Strafverfolgung, Aus- und Wiedereinreisebeschränkungen für Gefährder sowie deren gezielte Überwachung, beispielsweise mittels elektronischer Fußfessel“ [65])  vorgehen. Zudem müsse salafistischer Propaganda stärker durch präventive Maßnahmen begegnet werden. Die FDP schlägt im Wahlprogramm vor, die Ausbildung von Multiplikatoren und Fachkräften auszubauen und die Aufklärungsarbeit in den sozialen Medien zu verstärken (65).

Religionspolitik nicht als Wahlkampfthema

Insgesamt lässt sich konstatieren, dass der Religionspolitik im Wahlkampf der FDP eine untergeordnete Bedeutung zukommt, da die Partei in ihrem Wahlprogramm keine grundsätzlichen, strukturellen Änderungen formuliert. Sie entwickelt ihre religionspolitischen Impulse vor allem als Reaktion auf die von ihr konstatierten Angriffe auf die Liberalität. Insofern setzt sich die FDP sowohl gegen eine Einschränkung der Religionsfreiheit  – etwa durch Bekleidungsverbote – als auch gegen Restriktionen der Freiheit zur Religionskritik und -diffamierung durch den Blasphemie-Paragraphen ein.

Die Kooperationen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften werden im Programm nicht erörtert. Konzepte für eine verbesserte Integration der islamischen Religion in die religionspolitischen Strukturen Deutschlands werden nicht vorgestellt. Allerdings wird die Zusammenarbeit des Staates mit islamischen Religionsgemeinschaften und Verbänden durch den kritischen Hinweis thematisiert, dass die Einflussnahme aus dem Ausland durch die Finanzierung religiöser Vereine und Einrichtungen nicht toleriert wird. Insgesamt deutet sich im Programm die Tendenz an, dass die FDP die Gleichberechtigung der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften nicht durch die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Staat und Religionsgemeinschaften ins Auge fasst.

Bildquelle: Flickr, https://www.flickr.com/photos/liberale/35683279202/

Religionspolitik im Bundestagswahlkampf 2017 – Teil 3: Regierungsprogramm von Die Linke

„Die Revolution ist großartig, alles andere ist Quark“ (Rosa Luxemburg). Frei nach dieser Aussage von Rosa Luxemburg hat Die Linke in ihrem Wahlprogramm eine Religionspolitik entwickelt, die zahlreiche bestehende Gesetze und Vereinbarungen aufkündigen und grundlegende Neuorientierungen im Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften etablieren will. So spricht sich die Linkspartei dezidiert für eine absolute institutionelle Trennung zwischen Staat und Religionen aus und sieht in dieser Ausrichtung die Möglichkeit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit davor zu schützen, durch Verweise auf das Naturrecht oder religiöse Gesetzmäßigkeiten eingeschränkt zu werden (125).

Arbeitsrecht

In Bezug auf das kirchliche Arbeitsrecht leitet die Linkspartei aus dieser Positionierung die Forderung ab, dass sowohl das Streik- als auch das Betriebsverfassungsrecht, welches die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und der von den Arbeitnehmern gewählten betrieblichen Interessenvertretung bestimmt, ausnahmslos auf Religionsgemeinschaften angewendet wird (20). Zugleich visiert die Partei eine Veränderung des kirchlichen Arbeitsrechts an, durch welche den Kirchen die Möglichkeit entzogen werden soll, Bewerber zurückzuweisen oder Mitarbeiter zu entlassen, die sich nicht loyal zur kirchlichen Verkündigung verhalten – wie etwa „Geschiedene[n], von ihren Partner*innen getrennt oder unverheiratet in Beziehungen Lebende[n]“ (70).

Religionsunterricht

Eine weitere Änderung wird in Bezug auf den Religionsunterricht an staatlichen Schulen angestrebt. Nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen wird der Religionsunterricht an öffentlichen Schulen –­ mit Ausnahme von Bremen und Berlin – als ordentliches Unterrichtsfach durchgeführt. Die Linkspartei setzt sich hingegen für einen verpflichtenden Ethikunterricht ein, „in dem alle Schülerinnen und Schüler mit ihren unterschiedlichen weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Hintergründen gemeinsam über ethische Fragen diskutieren können“ (125). Religionsunterricht soll hingegen von allen Religionsgemeinschaften in Deutschland als Wahlfach angeboten werden können. Die aus einer solch drastischen Umstellung resultierenden rechtlichen, personellen und auch ethischen Problematiken werden im Wahlprogramm allerdings nicht erörtert.

Institutionelle Trennung von Staat und Religion

Der Grundimpuls nach einer stärkeren Trennung von Staat und Religion äußert sich zudem in der Forderung, dass die Kirchen ihre Mitgliedsbeiträge nicht mehr gegen eine Aufwandsentschädigung über die staatliche Finanzverwaltung, sondern selbstständig erheben sollen.

Zudem fordert die Linkspartei eine Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen ein. Diese resultieren aus den Vermögensverlusten, welche die Kirchen insbesondere im beginnenden 19. Jahrhundert durch den Staat erlitten haben. Die Linkspartei spricht sich dafür aus, die Staatsleistungen zu beenden und die staatliche Schuld durch eine einmalige Entschädigungsleistung zu begleichen. Diese Forderung wird seit einiger Zeit kontrovers diskutiert, findet bislang aber keine politische Mehrheit. So wurde im März 2017 ein Antrag der Fraktion Die Linke im Bundestag, zur Überprüfung der staatlichen Zahlungen an die Kirchen, von CDU/CSU und SPD abgelehnt.

Zusätzlich zu dieser Veränderung strebt die Linkspartei die Abschaffung der Militärseelsorge in ihrer aktuellen Form an und insistiert auch in diesem Bereich auf einer konsequenteren Trennung von Staat und Religion. Sie fordert, dass sowohl das Weisungsrecht als auch die Finanzierung für Pfarrerinnen und Pfarrer durch die Bundeswehr abgeschafft und durch einen Vertrag ersetzt wird, der allen Angehörigen der Bundeswehr eine freie Religionsausübung und religiöse Betreuung garantiert.

Darüber hinaus visiert die Linkspartei eine Beratungs- und Unterstützungseinrichtung für Menschen an, die aufgrund einer religiösen Konversion, der Ablehnung von religiöser Bekleidung oder dem Austritt aus einer Religionsgemeinschaft unter Druck geraten (125). Zudem wendet sie sich gegen den kostenpflichtigen Austritt aus einer Religionsgemeinschaft.

Gleichbehandlung von verschiedenen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften

Neben einer konsequenteren Trennung von Staat und Religion beabsichtigt Die Linke zudem mehr Egalität zwischen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in Deutschland herzustellen – etwa durch die Anerkennung von jüdischen und muslimischen Feiertagen (125).

Ferner bekennt sie sich in dem Abschnitt „Wir verteidigen die Freiheit zur und von der Religion und die Trennung von Staat und Kirche“ zu dem Recht auf Religionsfreiheit. Im Wahlprogramm der Linkspartei wird die Religionsfreiheit als Möglichkeit des Menschen interpretiert, sich öffentlich zu seiner Religion zu bekennen. Es wird deshalb sowohl ein Verbot von religiöser Bekleidung sowie eine Einschränkung von Beschäftigtenrechten aufgrund religiöser Bekleidung (125) abgelehnt und ein Verbot von Sakralbauten zurückgewiesen.

Religionspolitische Agenda der Partei Die Linke

Abschließend lassen sich zwei politische Stoßrichtungen im Wahlprogramm der Linkspartei herausstellen: Zum einen wird eine stärkere Trennung von Staat und Religion gefordert, die vor allem die Kooperation zwischen Staat und Kirchen betrifft. Die Linkspartei beabsichtigt in diesem Bereich grundsätzliche Änderungen einzuführen. Diese würden nicht nur die Kirchen, sondern auch die Arbeit kirchlich getragener Wohlfahrtsverbände, wie Diakonie und Caritas, maßgeblich betreffen. Zudem würde die Abschaffung des Religionsunterrichts als ordentliches Unterrichtsfach zahlreiche Problematiken hervorrufen, die im Programm unausgesprochen bleiben.
Insgesamt diskutiert die Linkspartei die Kooperationen zwischen Staat und Religion primär unter dem Aspekt der Privilegien für Religionsgemeinschaften. Sie berücksichtigt aber nicht die zahlreichen Aufgaben, welche diese für die Gestaltung und die Funktionalität der Gesellschaft übernehmen. Zudem übersieht sie aufgrund der kategorischen Ablehnung einer Kooperation die wechselseitige Korrektiv- und Kontrollfunktionen, die Staat und Kirche füreinander übernehmen können. Die religionspolitische Agenda der Linkspartei wirkt in diesen Punkten ideologisch voreingenommen.

Zum anderen setzt sich Die Linke in ihrem Wahlprogramm für eine Stärkung von Minderheitenreligionen ein, durch die ein faireres Gleichgewicht zwischen den christlichen Kirchen und anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in Deutschland hergestellt wird. Für die Linkspartei bedeutet dies – wie gezeigt –in erster Linie, die Rechte und Privilegien von Religionsgemeinschaften einzuschränken. Allerdings ist davon das Recht auf öffentliche Religionsausübung explizit ausgenommen.

Religionspolitik im Bundestagswahlkampf 2017 – Teil 2: Regierungsprogramm der SPD

Im TV-Duell hat der Kanzlerkandidat der SPD, Martin Schulz, die Position vertreten, dass die islamische Religion als eine Religion neben anderen in Deutschland behandelt werden sollte. Demnach müsste die SPD ihre Islampolitik primär als Religions- und weniger als Immigrations- und Sicherheitspolitik konstituieren.

Zugleich hat Schulz gefordert, Hassprediger zu stoppen und entsprechende Moscheen zu schließen. Durch eine Analyse der Religionspolitik im SPD-Regierungsprogramm kann überprüft werden, ob die Angaben aus dem TV-Duell mit dem Programm übereinstimmen und zudem herausgestellt werden, welche religionspolitische Agenda die SPD für die kommende Legislaturperiode vertritt.

Im Regierungsprogramm findet sich kein separater Abschnitt zur Religionspolitik. Der Aspekt „Religion“ wird in verschiedenen Teilabschnitten thematisiert.
So werden in dem Oberkapitel „Es ist Zeit für eine offene und moderne Gesellschaft“ die Leistungen „vieler Freiwilliger, aber auch von Menschen in Verwaltung, Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Initiativen und Vereinen“(79) gerade in Bezug auf die Aufnahme und den Umgang von neu hinzugezogenen Personen in Deutschland würdigend hervorgehoben und zudem ihr Engagement gegen Rassismus als wichtige Leistungen für die Gesellschaft klassifiziert (Seite 79f.).

Integration und Teilhabe

In dem Unterkapitel „Integration und Teilhabe – die deutsche Einwanderungsgesellschaft gestalten“ wird der interreligiöse Dialog ausgezeichnet, da er das Wissen über Religionen sowie Begegnungen zwischen verschiedenen Religionen fördere und auf diese Weise das respektvolle gesellschaftliche Miteinander stärke. Im SPD-Regierungsprogramm werden allerdings nicht nur Möglichkeiten positiv hervorgehoben, Wissen über andere Religionen erlangen zu können, sondern auch Gelegenheiten eingefordert, um die eigene Religion besser verstehen und einen aufgeklärten Umgang mit ihren Inhalten und Praktiken ausüben zu können. Aus diesem Grund wird im SPD-Regierungsprogramm der Religions- und Ethikunterricht befürwortet und zudem explizit ein „islamische[r] Religionsunterricht an staatlichen Schulen und in deutscher Sprache“ (Seite 88) hervorgehoben. Die hierfür benötigten Religionslehrer*innen sowie auch die Imame sollen an deutschen Lehrstühlen ausgebildet werden (anders als die Religionslehrer*innen werden Imame im SPD-Regierungsprogramm nur im Maskulinum aufgeführt, so dass die Ausbildung von weiblichen Imaminnen nicht anvisiert wird). Die Etablierung von Ethik- und (islamischem) Religionsunterricht wird in diesem Abschnitt des SPD-Regierungsprogramms primär durch die ihm attestierte funktionale Wirkung – religiösem Extremismus entgegenzuwirken – begründet.

Islam gehört zu Deutschland

An diese Passage schließt sich im Wahlprogramm die explizit artikulierte Auffassung an, dass sowohl die Muslime als auch der Islam zu Deutschland gehören und die Partei die organisatorische Entwicklung von muslimischen Gemeinden und Organisationen unterstützt, wenn sich diese nach deutschem Recht organisieren und die freiheitlich-demokratische Grundordnung achten. Zudem wird befürwortet, dass ihnen „auch die Möglichkeiten unseres bewährten Religionsverfassungsrechts offen[stehen]“ (88).

Damit wird etwa die potenzielle Anerkennung von muslimischen Verbänden als Körperschaften des öffentlichen Rechts, wenn sie die notwendigen Bedingungen – über eine Gewähr der Dauer in Bezug auf ihre Verfassung und ihre Mitglieder sowie die ungeschriebene Vorschrift der Rechtstreue – aufweisen, befürwortet.

Terrorabwehr und Präventionsarbeit

Unter dem Abschnitt „Terrorabwehr – mehr grenzübergreifende Zusammenarbeit und Prävention“ wird zudem eine „Null-Toleranz-Politik gegenüber Hasspredigern und Islamistinnen und Islamisten“ (70f.) angekündigt. Dies bedeutet, dass die SPD radikale Moscheen schließen und ihre Finanzierungen beenden will. Neben solchen restriktiven Maßnahmen setzt sie zusätzlich auf Präventionsarbeit, die gemeinsam mit Moscheeverbänden und islamischen Organisationen erfolgen soll.

Keine grundlegenden Änderungen in der Religionspolitik

Im Regierungsprogramm der SPD werden kaum Anschauungen für eine übergeordnete Religionspolitik entwickelt. Dies deutet darauf hin, dass die Partei keinen Bedarf für grundsätzliche, religionspolitische Modifikationen sieht, sondern die gültigen Bestimmungen als geeignete Basis für den Umgang mit der zunehmenden Diversifizierung der religiösen Landschaft der Bundesrepublik Deutschland sowie der steigenden Zahl von konfessionslosen Bürgern bewertet. Die Zurückhaltung deutet zudem darauf hin, dass die SPD Religionspolitik in ihrem Regierungsprogramm nicht als Wahlkampfthema bestimmt.

Zwar widmet die Partei einige Passagen ihres Regierungsprogramms der Darstellung ihrer zukünftigen Islampolitik, allerdings werden darin primär richtungsweisende Impulse – wie die Anerkennung des Islams als Teil Deutschlands sowie die Anwendung der religionsverfassungsrechtlich kodifizierten Kooperationsformen zwischen Staat und Religion auf islamische Religionsgemeinschaften – aufgeführt, ohne allerdings konkrete Lösungsansätze für akute Problemlagen – wie etwa die Imamausbildung in Deutschland – zu skizzieren.

Die grundsätzliche politische Stoßrichtung des SPD-Programms zielt auf die Bewahrung der bestehenden Ordnung und deren konsequenterer Anwendung auf andere Religionen. Der Islam wird vorrangig als Aspekt der Religionspolitik thematisiert, so dass das Regierungsprogramm mit Schulz’ Position im TV-Duell übereinstimmt.

Für ein Programm, das als Regierungsprogramm firmiert, mangelt es allerdings an Konkretion und Visionen. Gerade der Bereich der Islampolitik bedarf, besonders angesichts einer sich zuspitzenden Problematik in der Zusammenarbeit zwischen Staat und islamischen Verbänden, mehr als nur einer Bestandssicherung.

Bildquelle: PDF „Zeit für mehr Gerechtigkeit. Unser Regierungsprogramm – in 1 Minute“, www.spd.de

Religionspolitik im Bundestagswahlkampf 2017 – Teil 1: Regierungsprogramm von CDU/CSU

Für die anstehenden Bundestagswahlen im September haben alle Parteien in den vergangenen Wochen Wahlprogramme veröffentlicht, in denen sie ihre Pläne und Vorstellungen für die kommende Legislaturperiode abgebildet haben. Die Parteien beschäftigen sich darin auch mit dem Aspekt „Religion“ und erläutern ihre Pläne zur Religionspolitik. In einer wöchentlichen Artikel-Serie zum Bundestagswahlkampf 2017 werden hier die Positionen zum Umgang mit Religion analysiert und miteinander in Beziehung gesetzt. Auf diese Weise werden Differenzen und Gemeinsamkeiten zwischen den Parteien sowie die religionspolitische(n) Stoßrichtung(en) des aktuellen Wahlkampfes aufgezeigt. Die Serie startet mit einer Analyse der Religionspolitik in dem Regierungsprogramm von CDU/CSU.

Religionspolitik im Regierungsprogramm von CDU/CSU

Die Unionsparteien erläutern ihre Religionspolitik in dem Regierungsprogramm unter der Überschrift „Was unser Land zusammenhält“ und ordnen sie somit grundsätzlich in einen positiven Zusammenhag ein. Der entsprechende Abschnitt zu „Christliche Kirchen und Religionsgemeinschaften“ wird mit einem klaren Bekenntnis zum Grundrecht auf Religionsfreiheit eröffnet. Religionsfreiheit wird im Programm zwischen zwei Polen verortet: Auf der einen Seite wird die Trennung von Staat und Religion als grundlegendes Prinzip der Beziehung der beiden Bereiche bestätigt. Auf der anderen Seite wird den Religionsgemeinschaften zugesichert, dass sie einen festen Platz in der Gesellschaft einnehmen. Das Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften wird somit als hinkende Trennung bestimmt.

Diese sichere Position der Religion in Deutschland erklären die Unionsparteien zum einen durch das christlich-jüdische Erbe, das Deutschland gemeinsam mit der Aufklärung bis heute entscheidend präge. Durch diesen Passus wird zwar sowohl die Bedeutung von der christlichen und jüdischen Religion für die Identität Deutschlands hervorgehoben, zugleich wird die Beziehung zwischen Staat und Religion durch den Rekurs auf die Aufklärung aber auch als eine durch die Vernunft bestimmte definiert.

Insofern ist es nicht verwunderlich, dass die Parteien die Wertschätzung von Religion nicht allein durch Tradition und Identität, sondern auch durch funktionale Argumente begründen. So führen die Unionsparteien in ihrem Programm aus, dass „die christlichen Kirchen seit Jahrzehnten einen unverzichtbaren Beitrag zum geistigen Leben in Deutschland und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt [leisten]. In kirchlichen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, in der Kranken- und Altenpflege, in der Jugendarbeit und in vielen anderen Bereichen. Der großartige Einsatz kirchlich engagierter Menschen bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise ist dafür ein eindrucksvolles Beispiel“ (Seite 73).
Auffällig an dieser Begründungslinie ist jedoch, dass ausschließlich auf die besonderen Leistungen der christlichen Kirchen Bezug genommen, andere Religionen jedoch nicht thematisiert werden. CDU/CSU scheinen die besondere Bedeutung von Religion für die Gesellschaft somit primär aus der christlichen Religion abzuleiten bzw. darauf zu beschränken. Diese Position lässt ihre Haltung zur weltanschaulichen Neutralität des Staates fragwürdig erscheinen.

Diese Wertschätzung findet ihren Ausdruck im Weiteren sowohl in dem Bekenntnis, dass die Union „auch künftig die Arbeit der Kirchen in vielfältiger Weise unterstützen“ wird (Seite 73) als auch in der Absichtserklärung, dass die internationale Christenverfolgung in der kommenden Legislaturperiode durch einen Sonderbeauftragten der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit fokussiert wird.

Im darauffolgenden Abschnitt wird der eingangs eingeführte Aspekt der Religionsfreiheit noch einmal aufgenommen und detaillierter erläutert. Als klare Grenze der Religionsfreiheit werden die Bestimmungen der deutschen Rechtsordnung benannt. Insofern besitzen alle Menschen einen Anspruch auf Religionsfreiheit, solange ihre Religiosität mit den gültigen Gesetzen kompatibel ist.

An diese Bestimmungen binden die Unionsparteien in ihrem Regierungsprogramm auch den interreligiösen Dialog an, den sie mit einer positiven Funktion für die deutsche Gesellschaft assoziieren und somit durch ein funktionales Argument plausibilisieren.

 Nüchterne Bilanz der Deutschen Islam Konferenz

Im Anschluss an den Passus zur Religionsfreiheit wird dann ein separater Abschnitt zur islamischen Religion in das Programm integriert. Die Parteien heben hervor, dass „die in Deutschland lebenden Muslime mit ihren Ideen und ihrer Arbeit seit langem zum Erfolg unseres Landes bei[tragen] und deshalb zu unserer Gesellschaft [gehören]“ (Seite 73).
Auffällig an dieser Passage ist, dass die umstrittene Aussage des ehemaligen Innenministers, Hans-Peter Friedrich, dass zwar Muslime, nicht aber der Islam zu Deutschland gehören, implizit aufgenommen und bestätigt wird – da zwar die Zugehörigkeit der Muslime, nicht aber der islamischen Religion zu Deutschland affirmiert wird.

Zusätzlich wird die Deutsche Islam Konferenz (DIK) als staatlich initiiertes Dialogforum mit „hier lebenden Muslimen und ihren Organisationen“ (Seite 73) aufgeführt. Anstatt die erzielten Ergebnisse der DIK zu würdigen, werden im aktuellen Programm jedoch Erfolge eingefordert. Diese werden an drei Punkten bemessen: 1. Mit staatlicher Hilfe soll sich ein friedlicher und integrationsbereiter Islam nach den Vorgaben des Grundgesetztes so organisieren, dass er dem Staat ein Verhandlungs- und Dialogpartner ist. 2. Es muss gemeinsam gegen „Hass, Gewalt, Terrorismus und Unterdrückung“ (Seite 74) vorgegangen werden. Moscheen in denen Hassprediger und Salafisten auftreten, müssen geschlossen und die betreffenden Akteure mit aller Härte des Gesetzes verfolgt werden. 3. Es wird eine politische Einflussnahme aus dem Ausland zurückgewiesen.

Diese Eckpunkte offenbaren eine sehr nüchterne Bilanz von elf Jahren Deutscher Islam Konferenz. Denn bereits 2006 wurde die Organisation der Muslime in Deutschland als Kooperationspartner für den Staat als ein wesentlicher Schwerpunkt der DIK fixiert. Bis heute ist dies aufgrund der starken innerreligiösen Pluralität der islamischen Religion und seiner vom Christentum differierenden Organisationsformen nicht geglückt. Stattdessen wurden Übergangsmodelle initiiert, durch die Projekte wie die islamische Theologie an staatlichen Universitäten und der islamische Religionsunterricht an staatlichen Schulen eingeführt werden konnten. Das aktuelle Regierungsprogramm hebt diese Ergebnisse, die von der DIK entscheidend vorangetrieben wurden, nicht als Erfolge hervor, sondern fokussiert stattdessen erneut auf die Diskussionsaspekte von 2006.

Die Punkte 2. und 3. belegen zudem, dass die Passagen zur Islampolitik stark von den aktuellen Diskussionen über islamistischen Terrorismus und die Bedrohung durch salafistische Theologien sowie durch die Affären um die Türkisch Islamische Anstalt für Religion e.V. (DITIB) geprägt sind. Das Programm gibt jedoch keine Lösungsvorschläge für diese Problematiken vor, sondern stellt stattdessen Richtlinien für eine Zusammenarbeit auf, die dem Wähler zeigen sollen, dass die Parteien in diesem Bereich mit einer deutlicheren Härte zu agieren beabsichtigen.

Dass hierdurch primär Stimmungen befriedigt, jedoch keine Lösung angeboten werden, mag in einem Programm, das nicht nur als Wahl- sondern als Regierungsprogramm etikettiert wird, ebenso sehr zu verwundern wie der Umstand, dass nach elf Jahren Deutscher Islam Konferenz unter Unionsführung keine Ergebnisse dieses Prozesses ausgewiesen werden, sondern stattdessen eine Rückkehr zu den anfänglichen Fragestellungen vorgenommen wird.

Ambivalente Religionspolitik

Insgesamt lässt sich somit eine gewisse Ambivalenz in der Religionspolitik der Unionsparteien verzeichnen. Während die Kooperationen mit den Kirchen als gewinnbringend charakterisiert und eine weitere Zusammenarbeit uneingeschränkt befürwortet wird, bewerten die Unionsparteien die Zusammenarbeit mit den Muslimen als weitgehend problematisch. CDU/CSU halten zwar an einer Zusammenarbeit zwischen Staat und Muslimen in Deutschland fest, sie greifen aber nicht auf ihren Erfahrungsschatz aus elf Jahren Deutscher Islam Konferenz zurück, um konstruktive Lösungsansätze für akute Probleme zu entwickeln, sondern fokussieren sich stattdessen auf die reine Beschreibung von Konfliktlinien und zeigen Parteiprinzipien für den Umgang damit auf.

Foto: Pressekonferenz von Angela Merkel und Horst Seehofer zur Verkündung des Regierungsprogramms am 03.07.17 in Berlin im Konrad-Adenauer-Haus nach einer gemeinsamen Sitzung von CDU und CSU. / Fotograf: Tobias Koch (tobiaskoch.net)

Neuausrichtung der Islampolitik

Volker Beck zieht in einem Beitrag für das Debattenportal CAUSA des Tagesspiegels eine ernüchternde Bilanz über die bisherige Islampolitik in Deutschland. Die Deutsche Islam Konferenz, die seit 2006 im Bund als Kommunikationsgremium zwischen staatlichen und muslimischen Akteuren fungiert, habe keine nennbaren Ergebnisse hervorgebracht und in den Ländern herrsche derzeit ein „Flickenteppich aus gesetzlichen Regelungen zum Kopftuch und Religionsunterricht“ vor.

Beck fordert eine klare Linie in der politischen Positionierung zum Islam und den Muslimen in Deutschland. Diese dürfe sich nicht – wie es aktuell geschehe – zwischen  einem Islambashing und leiltkulturellen Machtdemonstrationen auf der einen und einem leichtsinnigen Umgang in der Zusammenarbeit mit den Verbänden auf der anderen Seite bewegen.

Beck kritisiert die bisherige Islampolitik dafür, dass sie den islamischen Verbänden in Deutschland zu unkritisch begegne, ihnen den Status von Religionsgemeinschaften anbietet, obwohl sie kaum Informationen über ihre Aufstellung, Organisation und Finanzierung besitzt. Er schlägt zur Bewältigung dieses Informationsdefizits die Einrichtung eines wissenschaftlichen Instituts vor, „das für Staat und Zivilgesellschaft Informationen über Ausrichtung, Verbindungen und Struktur islamischer Organisationen aufarbeitet“.

Des Weiteren tritt Beck für eine Islampolitik ein, die sich der kooperativen Trennung zwischen Staat und Religion in Deutschland konsequent verpflichtet weiß und die Religion nicht aus der Öffentlichkeit verdrängt, sondern die Religionsfreiheit von religiösen Bürgern schützt, solange diese die Rechte Dritter nicht beeinträchtigen.

Becks Entwurf einer neuen Islampolitik orientiert sich an den Prinzipien des Grundgesetztes. Er tritt insofern für eine Kooperation zwischen Staat und Religionsgemeinschaften ein, die vielfältige „öffentliche Entfaltungs-­ und Beteiligungsmöglichkeiten“ beinhaltet. Er fordert in diesem Zusammenhang vom Staat jedoch zugleich eine kritische Prüfung seiner Kooperationspartner, damit ihm „kein Kuckucksei ins Nest gelegt wird“.

Der Staat muss Beck zufolge höhere Ansprüche an jene islamischen Verbände stellen, die sich als Kooperationspartner des Staates begreifen und als Religionsgemeinschaften anerkannt werden wollen.  Eine verantwortungsvolle Kooperation zwischen Staat und islamischen Organisationen bedürfe einer „bekenntnisförmige[n] Neuorganisation der Muslime“, die eine Loslösung der islamischen Verbände von den Herkunftsstaaten und eine stärkere Hinwendung der Organisationen zum religiösen Bekenntnis beinhalte.

Für daraus resultierende Finanzierungsprobleme schlägt Beck eine vorübergehende Unterstützung durch eine staatliche Stiftung oder aber die Etablierung von nebenberuflichen Teilzeitimamen vor. Langfristig fordert Beck jedoch, dass die islamischen Verbände eine Eigenfinanzierung ihrer religiösen Leistungen bewerkstelligen müssen.

Volker Beck entwickelt seine Impulse für die Islampolitik in Deutschland in einer Krisenzeit. Vor allem die Affären um den türkischen Dachverband DITIB, seine Verbindungen zur türkischen Religionsbehörde sowie die Weitergabe von Informationen über Personen an den türkischen Staat haben viele islampolitische Projekte in den Pausenmodus versetzt und eine Fortsetzung der Zusammenarbeit fragwürdig gemacht. Beck begreift diese Situation als Chance für die Neuausrichtung einer aus seiner Perspektive bislang mangelhaften Islampolitik.

Mag Becks negatives Urteil über die bisherige Islampolitik in Deutschland auch radikal erscheinen, da in den vergangen 10 Jahren viele wichtige Maßnahmen eingeführt wurden, berührt er vor allem mit der Affäre um DITIB dennoch einen wunden Punkt und entwickelt wichtige Anregungen für eine Neugestaltung der Islampolitik in Deutschland.

Seine bewusste Orientierung am Grundgesetz spart allerdings die Diskussion darüber aus, ob die vorhandenen religionspolitischen Bestimmungen geeignet sind, um die faktische Pluralität unserer multireligiösen Gesellschaft zu organisieren. Schließlich resultieren sie aus der historischen Auseinandersetzung zwischen dem Staat und der christlichen Religion. Doch wie viele andere Politiker scheint Beck die Bestimmungen des Grundgesetzes als ausreichend anschlussfähig zur Integration von religiösen Minderheiten zu bewerten.

Abseits von solchen grundsätzlichen Erwägungen rufen Becks Vorschläge einige praktische Schwierigkeiten hervor: Volker Beck zeigt selbst auf, dass eine Umwandlung der islamischen Verbände nicht schnell und unproblematisch erfolgen wird. Wie aber kann in der Zwischenzeit eine Kooperation zwischen staatlichen und islamischen Akteuren aussehen? Wie können Initiativen wie der islamische Religionsunterricht und die Ausbildung von islamischen Theologen auf einer legitimen Basis weiter fortgeführt werden?

Um diese Projekte nicht zu gefährden, darf die Umgestaltung der Verbandslandschaft der Muslime nicht als harter Schnitt anvisiert werden. Vielmehr setzt sie zum einen zunächst eine genaue Analyse der Fakten voraus. Hierzu wäre ein wissenschaftlicher Dienst, wie ihn Volker Beck vorschlägt, sicherlich eine wichtige Einrichtung.

Zum anderen sollten staatliche Akteure gemeinsam mit veränderungsbereiten Akteuren der Verbände in der Islampolitik über Umstrukturierungsmaßnahmen nachdenken und überlegen, wie eine Ablösung von den Herkunftsstaaten gelingen kann, ohne die Organisationen und die von ihnen mitgetragenen islampolitischen Projekte grundsätzlich zu gefährden. Der Staat kann sich dieser Diskussion nicht entziehen und die Verbände sich selbst überlassen, ohne dabei wichtige Kooperationen und Fortschritte der vergangenen Jahre zu riskieren. Er kann und muss aber von den Verbänden auch erwarten, dass sich diese darum bemühen, die religionspolitischen Regelungen des Grundgesetzes konsequent zu realisieren und etwaige Defizite in diesem Bereich aufzuarbeiten.

Zwar sollte langfristig darauf hingearbeitet werden, dass die Verbände sich eigenständig organisieren und finanzieren können, doch bedürfen sie dazu (struktureller und finanzieller) Hilfestellungen, über deren Möglichkeiten die Akteure gemeinsam mit dem deutschen Staat in islampolitischen Foren beraten sollten.

 

(Foto: Stefan Kaminski)

Martin Schulz‘ Glaube an eine Politik mit Moral

 

Martin Schulz hat auf dem Deutschen Evangelischen Kirchentag 2017 einen Vortrag zum Thema „Glaubwürdigkeit in einer pluralen Gesellschaft“ gehalten. Er hat sich seinem Publikum als passiver Katholik vorgestellt und seine persönliche Verbindung zum Kirchentag als eine indirekte eingeordnet. Diese Selbsteinschätzung durchzieht die inhaltliche Gestaltung seines Beitrags. Schulz versucht durch den Aspekt des Glaubens zwar eine Verbindung zum religiösen Hintergrund der Veranstaltung herzustellen, begreift den Glauben dabei aber nicht religiös-substanziell, als eine Verbindung von bestimmten religiösen Inhalten mit dem Akt des Glaubens, sondern definiert ihn als Vertrauen. Vertrauen gilt Schulz als Orientierung, die Menschen in einer Zeit wachsender Komplexität Sicherheit zu geben vermag.

Die Beobachtung, dass ein großer Vertrauensverlust in öffentliche Autoritäten und Einrichtungen – wie die Politik, die Medien und die Wissenschaft – stattgefunden hat, bewertet Schulz insofern als große Gefahr für die Ordnung moderner Gesellschaften. Der Politiker Schulz interessiert sich insbesondere für die Ursachen, die den Vertrauensverlust in die Politik begründen.

Er kritisiert in diesem Zusammenhang falsche Wahlversprechen, durch die Wählerinnen und Wähler langfristig Vertrauen in die Politik verlieren. Politikerinnen und Politiker besitzen Schulz zufolge eine Verpflichtung zur Wahrheit. Neben einer objektiven Wahrheit konstatiert Schulz allerdings auch eine gefühlte Wahrheit, da Wissen durch drei Faktoren bedingt sei: Zum einen durch die Zuverlässigkeit der Person, die es vermittelt, zum anderen durch die Wahrheit der Aussage sowie drittens durch das Bauchgefühl der Wahrnehmenden. Folgt man dieser Aufzählung, so wird eine zentrale Herausforderung der Wahrheitsvermittlung deutlich: Nicht alle Rezipierenden werden zur gleichen Einschätzung über die Zuverlässigkeit der Personen gelangen und das gleiche Bauchgefühl entwickeln. Schulz leitet aus dieser Schwierigkeit einen Appell an Politikerinnen und Politiker ab, ihre Zuverlässigkeit ständig neu unter Beweis zu stellen und um Vertrauen zu werben.

Er warnt hierbei zudem eindringlich vor einer Politik ohne Moral und bezieht als negatives Anschauungsbeispiel die USA in seine Überlegungen ein. Im US-amerikanischen Wahlkampf wurden Schulz zufolge Grenzen des Anstands und der Menschenwürde überschritten, indem politische Mitbewerber nicht als Konkurrenten, sondern als Feinde inszeniert und bewertet wurden. Er bindet ein eignes Versprechen hinsichtlich seines Wahlkampfverhaltens an diesen Themenkomplex an und spricht sich dafür aus, zwar scharfe inhaltliche Auseinandersetzungen mit den politischen Mitbewerbern zu suchen, sich aber gegenüber den Personen respektvoll zu verhalten.

Zugleich nimmt Schulz Politikerinnen und Politiker in die Pflicht, die Komplexität der Welt zwar zu erfassen und diese auch zu vermitteln, sie für die Bürgerinnen und Bürger aber in größtmöglicher Deutlichkeit zu formulieren.
Politikerinnen und Politikern, Journalistinnen und Journalisten sowie wissenschaftlichen Expertinnen und Experten müsse es gelingen, Aufmerksamkeit und Vertrauen wieder zu gewinnen, da fehlendes Vertrauen zu Ungewissheit, diese wiederum zu Angst und Angst zu Hass führen werde.
Um die Ausbreitung einer solchen Abwärtsspirale zu verhindern, wirbt Schulz bei den Bürgerinnen und Bürgern um einen „Vertrauensvorschuss“ für die Politik. Er verbindet diesen mit einer optimistischen Zukunftsperspektive, die auf seinem Glauben basiert, dass der Populismus aufgehalten und die Errungenschaften der Demokratie bewahrt werden können.

Schulz verspricht den Zuhörenden auf dem Kirchentag somit eine Politik, die sich um Wahrheit, um Klarheit und um Moral bemüht, verlangt von den Bürgerinnen und Bürgern im Gegenzug jedoch ein Zutrauen in die Wahrheitsfähigkeit der Politik und die Integrität von Politikerinnen und Politikern.

Wie der Glaube die Politik von Merkel und Obama prägt

Auf dem Deutschen Evangelischen Kirchentag 2017 haben sich die amtierende Bundeskanzlerin, Angela Merkel, und der ehemalige US-amerikanische Präsident, Barack Obama, zu der Frage geäußert, wie sich der christliche Glaube auf ihre Politikgestaltung auswirkt.

Barack Obama betrachtet seinen Glauben als Quelle der Hoffnung, aus der er Motivation für die politische Gestaltung gewinnen kann. Allerdings weist er gerade in Fragen der Abschiebung daraufhin, dass seine christliche Haltung zwar keine Unterscheidung zwischen Menschen diesseits und jenseits der Grenzen erlaubt, er als Präsident der USA eine solche Unterscheidung aber einführen musste. Hierin wird eine große Spannung zwischen der persönlichen Religiosität Obamas und der politischen Handlungslogik deutlich. Diese tritt auch in Obamas Entscheidungen zu Tage, Drohnenangriffe zu befehligen. Obama definiert sie als schwere, aber auch notwendige Entscheidungen, um gegen die Terrormiliz IS vorzugehen. Er mahnte allerdings angesichts der Drohnentechnologie an, dass es wichtig sei, sich stets den Ernst des Einsatzes zu vergegenwärtigen, um seine Menschlichkeit dabei nicht zu gefährden.

Die Frage der Präsidentin des Kirchentages, Christina Aus der Au, ob religiöse Motivationen sich in den USA nicht zu stark auf die Politik auswirken, weist Obama zwar grundsätzlich zurück, erkennt jedoch ein Problem darin, dass Politiker nicht immer in der Lage seien, zwischen ihrem religiösen Wahrheitsbegriff und ihrem Politikverständnis zu differenzieren und sich daraus eine mangelnde Kompromissfähigkeit im Politischen ergebe. Ihm selbst vermittele der Glaube hingegen die Einsicht, dass sich der Wille Gottes in jeder Person offenbaren kann. Hierdurch werde die eigene Position unweigerlich relativiert. Religiosität bedeutet für Obama somit die Möglichkeit eine gesteigerte Toleranz und eine größere Kompromissfähigkeit zu entwickeln.

Angela Merkel interpretiert ihren Glauben als etwas Persönliches, indem sie besonders betont, dass es ihr Glaube ist. Dieser befähige sie dazu, sich als Geschöpf Gottes mit endlichen Fähigkeiten wahrzunehmen und sich in ihren Fehlern aufgehoben zu fühlen. Zugleich bewirke der Glaube in ihr aber auch eine Handlungsfähigkeit, sich nach „bestem Wissen und Gewissen“ zu verhalten. Sie warnt jedoch davor, dass Religionen „unterschiedliche Wertigkeiten des Menschen“ postulieren können. Der christliche Glaube müsse aber zum Einsatz für die Würde des Menschen inspirieren.
Im Fall von Merkel scheint diese Inspiration etwa darin zum Ausdruck zu kommen, dass sie Krieg als letztes Mittel, die Abrüstung hingegen als wichtige politische Aufgabe auf dem Kirchentag definiert. Zudem bemerkt sie zum Einsatz von Drohnen, dass dieser zusätzlich zu parlamentarischen Kontrollinstitutionen einer starken Bindung an Werte bedürfe, um der Gefahr eines verantwortungslosen, anonymen Kriegsszenarios entgegenzuwirken.

Beide definieren Glauben demzufolge als religiöse Bindung, die ihnen eine innere Quelle von Motivation und Kraft ist und sie zudem zur Demut im Umgang mit anderen Personen und Anschauungen ermutigt. Besonders in den Aussagen Obamas wurde jedoch auch die Spannung deutlich, die im politischen Alltag zwischen dem eigenen Glauben und der politischen Handlungslogik auftreten kann. In solchen Momenten muss der Christ Obama zufolge hinter dem Politiker zurücktreten. In den Aussagen von Merkel und Obama wird somit deutlich, dass Religion in der Regel zwar Handlungen motivieren und Entscheidungen von religiösen Politikern beeinflussen kann, diese letztendlich aber nicht durch religiöse Beweggründe entschieden werden, da religiöse Normen und Werte nicht die Zielsetzungen von säkularen Staaten begründen.

In kritischer Perspektive muss hierzu jedoch eingewendet werden, dass sich Politiker nicht auf dieser dichotomen Handlungslogik und ihrer Unvereinbarkeit ausruhen können. Vielmehr sollten sie diese Spannung als bleibende Herausforderung begreifen, als inneres Korrektiv, das sie zu dem stetigen Versuch motiviert, eine Annäherung der beiden Handlungsmaxime zu erzielen.

Politik auf dem Kirchentag

Vom 24. bis 28. Mai 2017 findet in Berlin und Wittenberg der 36. Deutsche Evangelische Kirchentag statt. Neben geistlichen und kulturellen Angeboten werden auf dem Kirchentag auch viele gesellschaftspolitische Fragen diskutiert. So finden dort etwa Veranstaltungen zu den Themen Ende des Wachstums, Ernährung und Landwirtschaft, Europa, Flucht, Migration, Integration, Folgen des Klimawandels, Frieden sowie Vielfalt und gesellschaftliches Zusammenleben statt. Diese Themen werden sowohl mit Personen aus dem kirchlichen und akademischen Spektrum als auch mit zahlreichen politischen Akteuren debattiert.

Wie lässt sich die Fokussierung des evangelischen Kirchentages auf politische Themen erklären, wo es sich dabei doch um eine kirchlich-religiöse Initiative handelt? Und worauf gründet die enge Zusammenarbeit zwischen Religion und Politik – wie sie sich auf dem Kirchentag sowohl durch das Agenda Setting als auch durch die Koordination und die Akteure auszeichnet – wo in Deutschland doch eine Trennung von Staat und Religion im Grundgesetz festgelegt ist?

Das Verhältnis zwischen Staat und Religion in Deutschland charakterisiert sich nicht durch eine strikte Separation, sondern durch eine Kooperation der beiden Bereiche, so dass nicht nur Trennungs-, sondern auch Verbindungslinien zwischen Staat und Religion bestehen (vgl. Hidalgo 2016: 24-26).
Der Staat verpflichtet sich jedoch zur weltanschaulichen Neutralität und zeichnet sich insofern durch eine Nicht-Kompetenz in Fragen umfassender Sinnorientierung und der Definition von Maßstäben für ein gutes und gelingendes Leben aus. Letzteres bildet den thematischen Zusammenhang, in den das sogenannte Böckenförde-Paradoxon, nach dem der „freiheitliche, säkularisierte Staat von Voraussetzungen [lebt], die er selbst nicht garantieren kann“ (Böckenförde 2007: 8), in der Regel gestellt wird.
Wolfgang Böckenförde hat damit in den 1960er Jahren versucht, die Attraktivität des säkularen Rechtsstaats für die Kirchen aufzuzeigen, und sie dazu zu ermutigen, sich auch in einem säkularisierten Staat zu engagieren. Geht es darum die Bedeutung von Religionsgemeinschaften für Staat und Gesellschaft zu betonen, wird häufig auf das Böckenförde-Paradoxon rekurriert und eine gewisse Abhängigkeit des Staates von Sinnstiftungsorganisationen – wie beispielsweise Religionsgemeinschaften – postuliert. Dieser Aspekt kann demnach als ein Faktor für das staatliche Interesse an einer Kooperation zwischen Staat und Religion bewertet werden.

Wie aber lässt sich das religiöse Interesse an politischen Fragen erklären? Ist dafür eine zunehmende Politisierung der Zivilgesellschaft verantwortlich oder begründet sich dieses Interesse aus der christlichen Religion selbst?
Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche Deutschlands, Heinrich Bedford-Strohm, hat erklärt, dass die evangelische Kirche sich aus dem klaren Bewusstsein in politischen Debatten einbringt, „dass auch eine moderne demokratische und pluralistische Gesellschaft in ethischen Grundfragen Orientierung braucht. (…) Dass eine pluralistische Gesellschaft ohne moralische Geltungsansprüche, die auch von Akteuren im öffentlichen Diskurs mit Leidenschaft vertreten werden, kraftlos wird und am Ende verflacht“ (Bedford-Strohm 2015).
Bedford-Strohm greift in dieser Argumentation die Grundidee des Böckenförde-Paradoxons auf. Im Weiteren Verlauf seiner Argumentation weist er jedoch nicht nur den Mehrwert des christlichen Engagements für die Gesellschaft auf, sondern zeigt zudem auf, dass sich das gesellschaftspolitische Engagement der evangelischen Kirche und ihrer Akteure aus der religiösen Botschaft bzw. ihrer Religiosität selbst ergibt: „Frömmigkeit ohne Engagement für die Welt ist ein Widerspruch in sich. Wie könnte man zu einem Gott beten, der die Welt geschaffen hat, und dann reine Innerlichkeit pflegen und der Welt das Zeugnis der Liebe vorenthalten?“ (ebd.). Insofern sieht Bedford-Strohm die evangelische Kirche als eine, „die ausstrahlt, wovon sie spricht. Eine Kirche, die nicht nach innen gekehrt ist, sondern alle neu einlädt. Ein [sic!] Kirche, die geistliche Ausstrahlung und radikale Liebe zur Welt miteinander verbindet. Eine Kirche, die sich auf klarer theologischer Basis in den zivilgesellschaftlichen Diskurs einbringt“ (ebd.).
Hieran wird deutlich, dass Bedford-Strohm die Aufgabe zur Auseinandersetzung mit gesellschaftspolitischen Themen, das öffentliche Auftreten der Kirchen, als religiösen Auftrag begreift. Er betrachtet die Kirche dabei als einen Akteur, der in der politischen Öffentlichkeit der Zivilgesellschaft und somit im „vorparlamentarischen“ Raum agiert (vgl. Habermas 2005: 137) und nicht in politische Prozesse selbst eingreift.

Bedford Strohm macht in seiner Argumentation das öffentliche Interesse der evangelischen Kirche auch an politischen Fragen der Gesellschaft deutlich. Dennoch häufen sich seit einigen Monaten kritische Stimmen aus Kirche und Politik, die das politische Engagement der evangelischen Kirche sowohl als zu intensiv als auch als zu restriktiv empfinden (vgl. etwa Joas 2016). Dabei wird sowohl eine mangelnde Toleranz für politischen Pluralismus als auch eine Vernachlässigung der religiösen Botschaft kritisiert.
Um dieser Kritik konstruktiv zu begegnen, sollten kirchliche Akteure verstärkt darauf achten, ihre religiösen Bezüge und Beweggründe für politisches Interesse und politische Positionen immer zuerst theologisch zu reflektieren und zu erklären. Nur auf diese Weise können divergente politische Positionen innerhalb der Kirche fruchtbar bearbeitet und das gesellschaftspolitische Engagement kirchlicher Akteure zugleich als religiöses Handeln begriffen werden.

Literatur:

Bedford-Strohm, Heinrich: Mündlicher Bericht des Ratsvorsitzenden vor der EKD Synode, 2015. Auf://landesbischof.bayern-evangelisch.de/upload/speech/ekd_ratsbericht_muendlich_2015-05-02.pdf, Zugegriffen: 25.05. 2017.

Bielefeldt, Heiner: Muslime im säkularen Rechtsstaat. Integrationschancen durch Religionsfreiheit, Bielefeld 2003.

Böckenförde, Ernst-Wolfgang: Der säkularisierte Staat, München 2007.

Habermas, Jürgen: Zwischen Naturalismus und Religion. Philosophische Aufsätze, Frankfurt a. M. 2005.

Hidalgo, Oliver: Religionspolitisch relevante Theoriedebatte in Deutschland – eine vorläufige Skizze. In: Liedhegener, Antonius/ Pickel, Gert (Hg.): Religionspolitik und Politik der Religionen in Deutschland. Fallstudien und Vergleiche, Wiesbaden 2016, 23-60.

Joas, Hans. 2016. Kirche als Moralagentur. München: Kösel Verlag.

Foto: Kirchentag/Vankann