NRW schafft neues Format für Islampolitik

Die schwarz-gelbe Landesregierung in NRW hat eine Neuausrichtung der Islampolitik angekündigt. Die Regierungsparteien hatten bereits 2017 im Koalitionsvertrag erklärt, dass die Islampolitik der Vorgängerregierung gescheitert sei und ein neues Format etabliert werden solle. Unter der rot-grünen Landesregierung war 2013 das „dialog forum islam“ (dif) initiiert wurden, in dem die Landesregierung einen regelmäßigen Austausch mit den Islamverbänden DİTİB, Verein Islamischer Kulturzentren (VIKZ), Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland (IRD), Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) sowie mit dem alevitischen Dachverband AABF pflegte. Dieses Format wurde von der neuen Landesregierung durch eine Struktur ersetzt, die auf die Repräsentation der religiösen und organisatorischen Vielfalt der Muslime in NRW zielt. Hierzu wurde eine Koordinierungsstelle „Muslimisches Engagement in NRW“ eingerichtet, die im Ministerium für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) angesiedelt ist und durch zwei neu eingerichtete Planstellen realisiert werden soll.

Die Koordinierungsstelle beabsichtigt, viele muslimische Akteure einzubinden und auch „liberalen und weltoffenen Muslimen“ eine Plattform zu bieten, die über einen rein formalisierten Dialog hinausgeht, praxisorientierter arbeitet, die Lebenswirklichkeit von Muslimen in den Blick nimmt und innermuslimische Aushandlungsprozesse stärkt. Zudem sollen gesamtgesellschaftliche Entwicklungen beleuchtet, Expertenwissen eingebunden, die Projekte gefördert werden, die muslimisches Empowerment vor allem auch auf kommunaler Ebene fördern und Vernetzung ermöglichen.

Die Koordinierungsstelle setzt sich aus drei verschiedenen Bereichen zusammen: dem Forum muslimische Zivilgesellschaft, dem Expertenrat und dem Projektmanagement. Das Forum muslimische Zivilgesellschaft soll die muslimische Vielfalt abbilden und die Interessen der Muslime gegenüber Politik, Medien und Gesellschaft vertreten. Hierzu wird offen eingeladen. Der Expertenrat entwickelt Handlungsempfehlungen für die Landesregierung, die jedoch weder rechtlich bindend sind noch den Anspruch erheben, die Meinungspluralität aller Musliminnen und Muslime in NRW abzubilden. Im Bereich des Projektmanagements werden Projekte gefördert, die für Professionalisierungsprozesse, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden sollen.

Die große Herausforderung dieses vielversprechenden Formats besteht insbesondere in der innermuslimischen Verständigung und Zusammenarbeit. Die Regierung hat versucht, die verschiedenen muslimischen Verbände in Vorgesprächen zum Dialog und zur Zusammenarbeit zu ermutigen. Hierzu wurden neben den Verbänden des Koordinierungsrat der Muslime (KRM) auch der Liberal-islamische Bund (LIB), die Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands (IGS), die Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland (IGBD), die Union der Islamisch-Albanischen Zentren in Deutschland (UIAZD), das Bündnis Marokkanische Gemeinde (BMG) und die Ahmadiyya Muslim Jamaat (AMJ) an einem Tisch versammelt. Besonders kontrovers wurde in den Vorgesprächen die Zusammensetzung des Expertenrates diskutiert – was naheliegt, da über dieses Format der stärkste Einfluss auf die Landesregierung ausgeübt werden kann. 

Neben diesem neuen Format zum innermuslimischen und interreligiösen Dialog und zu dem zwischen muslimischen und staatlichen Akteuren wird gegenwärtig auch die Neustrukturierung des islamischen Religionsunterrichts in NRW intensiv diskutiert. Der Beirat, der bislang als Ersatz für den fehlenden repräsentativen Ansprechpartner auf muslimischer Seite fungierte und neben muslimischen auch mit staatlichen Vertretern besetzt war, soll durch eine Kommission abgelöst werden. An dieser Kommission sollen alle landesweiten verfassungstreuen muslimischen Zusammenschlüsse teilnehmen können. Staatliche Vertreter sollen nicht mehr einbezogen werden. Die Struktur des Kommissionsmodells für den Religionsunterricht scheint an der Zusammensetzung des Forums der neuen Koordinierungsstelle orientiert zu sein. 

Die islamischen Verbände des Beirats lehnen den neuen Vorschlag ab und treten dafür ein, die bisherige Übergangslösung durch eine Überführung in den Regelbetrieb abzulösen, der darauf basiert, dass Verbände als Religionsgemeinschaften anerkannt werden und Religionsunterricht anbieten können (vgl. IRD: Stellungnahme zum 14. Schulrechtsänderungsgesetz [A 15 -IRU- 28.05.2019]) (der entsprechende Antrag von ZMD und IRD wurde vom Oberverwaltungsgericht [OVG] Münster 2017 zunächst abgelehnt. Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht das entsprechende Urteil aufgehoben und den Fall an das OVG Münster zurückverwiesen).

Experten befürchten, dass die Zustimmung zum Religionsunterricht in der muslimischen Community sinken könnte, wenn die Verbände nicht mehr ausreichend Gewicht bei der Gestaltung bekämen. Die muslimischen Verbände sehen in der neuen Kommission zudem eine unzulässige Einflussnahme des Staates auf die Angelegenheiten der islamischen Religionsgemeinschaften. Die neue Kommission kann jedoch auch gerade als Möglichkeit betrachtet werden, den staatlichen Einfluss auf den islamischen Religionsunterricht zu minimieren und die Pluralität der islamischen Positionen und Theologien stärker abzubilden. Zu klären ist allerdings, wie eine konstruktive Zusammenarbeit in einer solchen Kommission realisiert und die Arbeitsfähigkeit des Gremiums gewährleistet werden kann.

Dr. Hanna Fülling

Bericht des Ministers für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) am 3. April 2019

IRD: Stellungnahme zum 14. Schulrechtsänderungsgesetz (A 15 -IRU- 28.05.2019)

Erstmalig veröffentlicht auf: www.ezw-berlin.de

nach

Dr. Hanna Fülling hat einen Bachelor an der FU Berlin zum Thema "Interreligiöser Dialog" und den Master "Religion and Culture" an der HU Berlin gemacht. 2018 hat sie ihre Promotion zum Thema "Religion und Integration in der deutschen Islampolitik" beendet.