Islampolitik in Niedersachsen. Irritationen im Koalitionsvertrag

In Niedersachsen haben sich SPD und CDU auf einen Koalitionsvertrag verständigt. Unter der Überschrift „Kirchen und Religionsgemeinschaften“ führen die Parteien ihre Positionen zur Religionspolitik in Niedersachsen aus.

Vorgeschichte

Öffentliches Interesse erregen vor allem die Absichtserklärungen zum Umgang mit der islamischen Religion. Denn in der letzten Legislaturperiode waren SPD und Bündnis 90/Die Grünen kurz davor gewesen, einen Vertrag mit islamischen Verbänden abzuschließen. Die damalige Landesregierung hat im Jahr 2013 Gespräche mit der SCHURA Niedersachsen und dem DITIB Landesverband Niedersachsen und Bremen e.V. aufgenommen, um einen Vertrag auszuhandeln. Das Ziel der Verhandlungen formulierten die Beteiligten darin, „Lösungsansätze für klärungsbedürftige Fragen im Integrationsprozess zu erarbeiten und die gefundenen Lösungen in einer Vereinbarung festzuhalten. Durch die angestrebte Vereinbarung soll auch herausgestellt werden, dass die Bürgerinnen und Bürger islamischen Glaubens sich am religiösen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben in Niedersachsen beteiligen“ (Niedersächsischer Landtag 2012: 37).

Der Vertrag sollte demnach der offiziellen Anerkennung der islamischen Gemeinschaften als eines aktiven Bestandteils des öffentlichen Lebens in Niedersachsen dienen. Bereits im Dezember 2012 erzielten die Akteure in ihren Verhandlungen eine Vereinbarung zur „muslimischen Seelsorge im Justizvollzug“ (Niedersächsisches Justizministerium 2012: 1). Niedersachsen holte zur Prüfung darüber, ob die Vertragspartner als Religionsgemeinschaften nach Art. 7 Abs. 3 GG gelten können, ein religionswissenschaftliches und ein rechtliches Gutachten ein. Beide Gutachten kamen zu einem positiven Ergebnis.

Dennoch wurde der Vertrag in der vergangenen Legislaturperiode nicht abgeschlossen, da die Beziehungen der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB) zur Türkei in die Kritik gerieten. Die CDU-Landtagsfraktion beschloss am 02. August einstimmig, die Verhandlungen mit DITIB aufgrund „mangelnder Staatsferne“ des Vereins zum türkischen Staat abzubrechen. Nach anhaltender Kritik gab die Landesregierung im Januar 2017 bekannt, dass die Vertragsverhandlungen bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode ausgesetzt werden.

Bewegung im aktuellen Vertrag

Im aktuellen Koalitionsvertrag haben sich SPD und CDU darauf geeinigt, die Gespräche wieder aufzunehmen. Als Ziel dieser Gespräche wird die „Entwicklung eines Formats der Zusammenarbeit, das einerseits der besonderen Verfasstheit der muslimischen Organisationen gerecht wird und andererseits die Gewähr dafür bietet, dass der mit dem Vertragsschluss seinerzeit angestrebte Zweck erreicht wird, sei es durch einen Vertrag, sei es auf vergleichbare andere Weise“ (SPD/CDU 2017: 22) benannt.

Irritationen

Für eine voranschreitende religionsrechtliche Integration der islamischen Religionsgemeinschaften ist es erfreulich, dass sich die CDU offen für Gespräche und Vereinbarungen zeigt – auch wenn abzuwarten bleibt, wie eine Verständigung  zwischen CDU und DITIB gelingen kann.
Irritierend ist jedoch, wie die zukünftigen Prozesse der Auseinandersetzung im Koalitionsvertrag tituliert werden – nämlich als „interreligiöser Dialog“. Im Koalitionsvertrag steht explizit: „SPD und CDU werden anknüpfend an die zum Abschluss eines Vertrages mit den muslimischen Verbänden geführten Gespräche aus der abgelaufenen Wahlperiode den interreligiösen Dialog fortsetzen“ (ebd.).

Ein interreligiöser Dialog kann jedoch nur zwischen Religionsgemeinschaften stattfinden. Regierungsparteien können einen interreligiösen Austausch befürworten, ihn sogar fördern, sich aber nicht in die inhaltliche Ausgestaltung eines solchen Dialogs einmischen.

Wolfgang Schäuble hat dies im Rahmen der Deutschen Islam Konferenz herausgestellt und zurecht darauf hingewiesen, dass „es nicht in der Macht der Politik und der Politiker [steht], das tatsächliche Miteinander und Zusammenleben der Religionen zu gestalten. Das müssen die Menschen selbst tun. Die Aufgabe und Verantwortung der Regierung besteht darin, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es allen religiösen Gruppen optimal ermöglichen, sich in das gesellschaftliche und politische Leben einzubringen“ (Schäuble 2009).

Genau das sollte auch Aufgabe der niedersächsischen Landesregierung sein. Das Missverständnis, die Diskussionsprozesse zwischen der Landesregierung und den muslimischen Kooperationspartnern als interreligiösen Dialog zu bezeichnen, sollte behoben werden, da ansonsten eine unzulässige Identifikation der Landesregierung mit einer religiösen Position angedeutet wird, die dem Prinzip der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates zu wider läuft.

 

Literatur

Niedersächsischer Landtag: Antwort auf die Große Anfrage: Muslimisches Leben in Niedersachsen. Drucksache 16/5434, 2012. Auf: https://www.fraktion.gruene- niedersachsen.de/fileadmin/docs/fraktion/plenarinitiativen/ Grosse_Anfrage_muslimisches_leben_nds.pdf, Stand: 21.11.2017.

Niedersächsisches Justizministerium: Justizminister Busemann unterzeichnet Vereinbarung zwischen den muslimischen Landesverbänden und dem Justizminister zur muslimischen

Seelsorge im Justizvollzug, Hannover 18.12.2012. Auf: http://www.mj.niedersachsen.de/ portal/live.php?navigation_id=3745& article_id=111512&_psmand=13, Stand: 20.10.2014.

Schäuble, Wolfgang: Das Miteinander der Religionen in Deutschland und Europa. Rede anlässlich des Besuchs der Kairo Universität, 21.06.2009. Auf: http://www.wolfgang- schaeuble.de/das-miteinander-der-religionen-in-deutschland-und- europa/, Stand: 23.05.2017

SPD/CDU: Gemeinsam für ein modernes Niedersachsen. Für Innovation, Sicherheit und Zusammenhalt. Für die 18. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages 2017 bis 2022. Auf: https://www.ndr.de/home/niedersachsen/groko230.pdf, Stand: 21.11.2017.

Muslimischer Feiertag – Blitzlichter einer Scheindebatte

Der Auslöser

Thomas de Maizière hat in seiner Rede zur deutschen Leitkultur in Wolfenbüttel am 09. Oktober 2017 die jüdisch-christliche Prägung Deutschlands nachdrücklich herausgestellt. Er hat die Meinung vertreten, dass die Bundesrepublik in außergewöhnlichem Maße christlich geprägt ist – was sich sowohl in der herausragenden Rolle der christlichen Wohlfahrtsverbände zeige, als auch durch die Sonn- und Feiertage, durch die das Christentum den gesamten Lebensrhythmus der Deutschen entscheidend präge. Zusätzlich macht de Maizière bei seinem Auftritt in Niedersachsen mehr als einmal deutlich, dass er sich wünscht, dass das auch so bleibt.

Allerdings zieht er in diesem Zusammenhang zusätzlich in Erwägung, dass in solchen Regionen, in denen sehr viele Muslime leben, über die Einführung eines muslimischen Feiertags nachgedacht werden könnte. Diese theoretische Möglichkeit ergänzt er jedoch unmittelbar durch die Zusicherung, dass die Feiertage in Deutschland generell christlich geprägt sind und betont noch einmal, dass das auch so bleiben solle.

Debatten erwünscht

Aus diesem Versuch von de Maizière, seine Vorstellungen von einer deutschen Leitkultur vorsichtig mit der gesellschaftlichen Diversität zu kombinieren, hat sich eine Debatte über die Zulässigkeit muslimischer Feiertage in Deutschland entwickelt.

Eine Debatte die nicht darüber räsoniert, wie viel christliche Prägung die Gesellschaft wirklich noch besitzt: Ob sich unser kollektives Gedächtnis noch an die Sinngehalte christlicher Feiertage erinnern kann? Oder ob die Bedeutung christlicher Feiertage stattdessen für viele Menschen nur noch zwischen der äußeren Symbolik einer nationalen kulturellen Identität und einer gern genutzten Möglichkeit zur zusätzlichen Freizeitgestaltung oszilliert?

De Maizières Rede enthält einiges an Potential für kritische Nachfragen, für Debatten über gesellschaftliche Umbrüche und Umwertungen, doch nur ein Aspekt seiner Worte hat Karriere in der gesellschaftspolitischen Öffentlichkeit in Deutschland gemacht: seine kurze Bemerkung zu den muslimischen Feiertagen. De Maizière wurde für diese Aussage von vielen Politikern sowohl aus den eigenen sowie aus anderen Parteien scharf kritisiert. Öffentlichen Applaus hat er dafür auch nicht von deutschen Muslimen erhalten. Denn auch diese identifizieren einen muslimischen Feiertag nicht als vordringliches  Anliegen und haben dementsprechend auch keinen Antrag auf einen gesetzlichen muslimischen Feiertag gestellt.

Entgleisung der Debatte

Dennoch wurde in den nachfolgenden öffentlichen Debatten vielfach über die (Un)Zulässigkeit eines muslimischen Feiertags diskutiert. Hierdurch wurde das Gefühl einer vermeintlichen Islamisierung der Gesellschaft verstärkt, das christliche Erbe der deutschen Kultur neuerlich beschworen und der Narration von einem „christlichen Wir“ dem ein „muslimisches Anderes“ gegenübersteht verstärkt. Im bayerischen Landtag gipfelte die Debatte in einem Dringlichkeitsantrag zur Bewahrung der Feiertagskultur, der führend von der CSU-Fraktion gestellt wurde.

Der Antrag spricht sich gegen die Einführung eines muslimischen Feiertags und für die Bewahrung der christlichen Feiertagskultur aus. Der Antrag speist sich damit einzig aus der kurzen Bemerkung de Maizières in Wolfenbüttel und lässt eine durchdringende Haltung gegen Veränderung durch gesellschaftliche Diversität erkennen. Der Staatssekretär Gerhard Eck (CSU) fasst die Position des Antrags in prägnanten Worten zusammen: „Wir wollen keine Veränderungen in diesem Land“ (Bayerischer Landtag – vorläufiges Plenarprotokoll 17/114 v. 25.10.2017, 34).

Kommentar

Die Debatte über das Phantom eines muslimischen Feiertags zeigt, wie emotional um kulturelle Identität gerungen wird und wie schnell sich solche Diskussionen vom sachlichen Gegenstand entfernen und zur ausgrenzenden Parole werden können. Ein Land das Veränderungen grundsätzlich ablehnt, kann den Herausforderungen einer dynamischen Gesellschaft nicht konstruktiv begegnen.

An dem Ausspruch des Staatssekretärs im bayerischen Landtag wird ein Kulturverständnis sichtbar, das nicht auf kultivieren, sondern auf konservieren von kollektiven Praktiken setzt. Kulturen sind aber kein überzeitlicher Besitz. Im weiten Sinn bezeichnen sie vielmehr alles, was Menschen selbstgestaltend hervorbringen (vgl. Prechtl/Burkhard: Metzler Philosophie Lexikon, Stuttgart/Weimar 1999). Kulturen befinden sich aus diesem Grund immer in Bewegung. Man kann sie nicht hermetisch abriegeln und gegen Veränderungen abschirmen.

Gegenwärtig ist nicht der richtige Zeitpunkt, um über einen gesetzlichen muslimischen Feiertag zu diskutieren. Aus diesem Grund haben auch alle Parteien und viele Bürger*innen abwehrend auf diese Möglichkeit reagiert. Es ist allerdings noch weniger die Zeit, um eine solche Debatte künstlich aufzubauschen, identitäre Stimmungen zu nähren und potenzielle gesellschaftliche Neuerungen prinzipiell abzulehnen.

Vielmehr ist es Zeit dafür, sich mit kulturellen Vorstellungen, Traditionen und Wertbindungen reflektierend, unter Einbeziehung gesellschaftlicher Veränderungen, auseinanderzusetzen, der Prüfung standhaltende Elemente und Wertbindungen aktiv zu kommunizieren und zu praktizieren und Menschen auf diese Weise dazu einzuladen, Wertbindungen dazu aufzubauen.

Wozu Religionspolitik? Zur Erläuterung des anhaltenden Regelungsbedarfs in der Religionspolitik

Die Analysen der Wohlprogramme vom CDU/CSU, SPD, Die Linke, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und AfD für die Bundestagswahl 2017 haben ergeben, dass der Aspekt „Religion“ die politischen Agenden der Parteien entscheidend mitbestimmt.
Dieses Agenda Setting lässt sich mit dem provokanten Hinweis des Verfassungsrechtlers Ernst Wolfgang Böckenförde, dass „mit der Anerkennung der Religionsfreiheit im Grundgesetz alles Notwendige zum Verhältnis von Staat und Religion gesagt“ ist (Böckenförde 2000: 173), allerdings kritisch in Frage stellen. Wieso also gibt es in diesem Politikfeld trotz der religionsrechtlichen Bestimmungen des Grundgesetz immer wieder neuen Regelungsbedarf?

Anders als es Böckenfördes zugespitzte Aussage andeutet, besteht das deutsche Religionsverfassungsrecht nicht allein aus der Religions-, Bekenntnis- und Gewissensfreiheit, sondern auch aus den § 136-141 der Weimarer Reichsverfassung von 1919, die in den §140 des Grundgesetzes aufgenommen wurden. Darin werden nicht nur Trennungslinien zwischen Staat und Religionsgemeinschaften, sondern auch zahlreiche Verbindungspunkte fixiert, aus denen sich eine komplexe Gemengelage bezüglich des Verhältnisses von Religion und Politik ergibt. Aktuell erzeugen vor allem der Umgang mit religiöser Vielfalt und der Zunahme von konfessionslosen Bürger*innen politischen Regelungsbedarf. Dies kann in den Wahlprogrammen vor allem durch die politischen Steuerungsvorschläge nachvollzogen werden, welche die Parteien zur religionspolitischen Integration der islamischen Religion oder im Umgang mit Herausforderungen von religionsaffinen Konflikten, wie religiösem Extremismus, einführen.

Hierbei steht zuletzt auch die Aktualität der religionspolitischen Regelungen, die bis vor wenigen Jahren noch als Staatskirchenrecht firmierten, selbst zur Diskussion. Ulrich Willems, Politikwissenschaftler der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, bewertet eine öffentliche Debatte über das Religionsverfassungsrecht aus diesen Gründen als wichtigen Baustein, um die gesellschaftliche Akzeptanz gegenüber der Religionspolitik zu erhöhen. Er beobachtet eine Schlagseite zugunsten der christlichen Politik, die sich aus der Entstehung des Religionsverfassungsrechts im Rahmen der historischen Auseinandersetzung zwischen Staat und Kirche entwickelt habe und insofern eine kollektive religiöse und kulturelle Identität gegenüber anderen religiösen und weltanschaulichen Formen bevorzuge (Willems 2012: 138-140). Willems fordert eine offene Diskussion in der Schieflagen besprochen und eine Kultur der Verständigung etabliert werden könne.

Setzt man in einem solchen Regelungsfall allerdings auf das Mehrheitsprinzip und versucht – etwa durch Volksabstimmungen – neue Steuerungsprinzipien zu schaffen, kann sich diese Absicht ins Gegenteil verkehren und zur Einschränkung von Minderheitenrechten führen. Dieser Fall lässt sich am Schweizer Minarettverbot studieren. Obwohl der Nationalrat mehrheitlich empfohlen hatte, die Kampagne „Gegen den Bau von Minaretten“ abzulehnen und der Bundesrat herausgestellt hatte, dass die Initiative die Glaubens- und Gewissensfreiheit verletze, wies das amtliche Endergebnis eine größere Zustimmungsquote für die Kampagne auf, so dass die Rechte von muslimischen Gläubigen in der Schweiz eingeschränkt wurden.

Die Gefahr solcher gesellschaftlicher Polarisierungsprozesse, die Unruhen auslösen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden können, mag eine Ursache dafür sein, warum die politischen Parteien bislang (auch intern) eine offene Auseinandersetzung über ihre religionspolitische Ausrichtung scheuen. Einzig Bündnis 90/Die Grünen haben mit der Kommission „Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat“ einen intensiven Arbeitsprozess über die religionspolitische Ausrichtung ihrer Partei initiiert.

Ist die insgesamt zögerliche Bereitschaft der Parteien, eine grundsätzliche Debatte über das gültige Religionsverfassungsrechts zu führen, auch dadurch zu erklären, dass viele Politiker trotz veränderter gesellschaftlicher Realitäten die gültigen Bestimmungen des Religionsverfassungsrechts für gut und ausreichend anschlussfähig bewerten? Auf diesen Erklärungsansatz deuten viele Stellungnahmen sowohl von Politikern als auch von Experten hin. So schreibt Peter Unruh im „Handbuch Bundesverfassungsgericht im politischen System“, dass „[d]as Religionsverfassungsrecht des Grundgesetzes […] nach wie vor ein auch im internationalen Vergleich hohes Integrationspotential zur Verfügung [stellt]“ (Unruh 2015: 761).

Diese Haltung findet sich auch in den untersuchten Wahlprogrammen wieder. So bekennt sich die SPD zu den bestehenden Regelungen und konzentriert sich auf deren Verwaltung. Sie fasst zudem zusätzlich – wie auch die Grünen – ihre Anwendung auf andere Religionen, insbesondere auf die islamische Religion, ins Auge und spricht sich in diesem Zusammenhang für islamische Theologie an staatlichen Universitäten aus.

Bei Bündnis 90/Die Grünen deutet sich überdies, durch die Forderung nach Ablösungen der Staatsleistungen an die Kirchen, eine leichte Tendenz für eine stärkere Separation von Staat und Kirche an. Diese wird im Wahlprogramm jedoch nicht weiter verfolgt.

Anders stellt sich dies im Wahlprogramm der Linkspartei dar. Sie strebt grundsätzliche Änderungen des Religionsverfassungsrechts an und fordert eine stärkere Trennung von Religion und Politik. Hierdurch würde die aktuell praktizierte Kooperation zwischen Staat und Religionsgemeinschaften beendet und durch eine laizistische Trennung der beiden Bereiche ersetzt. Diese Umgestaltung scheint jedoch weniger auf partizipativen Diskussionen, sondern eher auf einem vorgefassten Weltbild zu basieren.

Die FDP sparrt diese Auseinandersetzung im aktuellen Wahlprogramm nahezu vollständig aus.

CDU/CSU klassifizieren die staatliche Zusammenarbeit mit den Kirchen als gewinnbringend, bewerten jedoch die Kooperationen mit Vertretern der islamischen Religion primär als problematisch und konfliktreich. Hierin deutet sich keine Abkehr von der kooperativ ausgerichteten Religionspolitik, sondern vielmehr eine Gefährdung der weltanschaulichen Neutralität des Staates an. Letztere begründet sich dadurch, dass die Unionsparteien eine Unterscheidung zwischen besseren und schlechteren Religionen in ihrem Regierungsprogramm einführen.

Die AfD beschränkt sich in ihrem Wahlprogramm auf die vermeintlich problematischen Auswirkungen der Kooperationen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften. Sie führt diese in Bezug auf die islamische Religion aus. Die AfD stellt hierbei vermeintliche Gefahren im Zusammenhang mit der islamischen Religion heraus und fordert stärkere Restriktionen für die Religionsausübung von Muslimen. Auf diese Weise gibt die AfD das zentrale Prinzip der Religionsfreiheit preis.

Obwohl die Bestimmungen des Religionsverfassungsrechts nicht in allen Wahl- und Regierungsprogrammen explizit befürwortet und in anderen sogar abgelehnt werden, deutet sich in den Parteien kaum eine offene Auseinandersetzung über die grundsätzliche Ausrichtung und die Prinzipien der Religionspolitik in Deutschland an. Eine solche Auseinandersetzung würde nicht notwendigerweise Änderungen der gültigen Regelungen implizieren, sondern könnte auch dazu beitragen, den funktionalen Wert bestehender Prinzipien neu zu erkennen und zu festigen. Ein sachlicher Diskussionsprozess könnte zu mehr Klarheit und Eindeutigkeit in der Religionspolitik beitragen. Dass ein solcher Bedarf existiert, wird an den zahlreichen Problembeschreibungen in den Wahl- und Regierungsprogrammen sowie durch die abweichenden Zielsetzungen der religionspolitischen Agenden der verschiedenen Parteien deutlich. Damit eine solche Diskussion den gesellschaftlichen Frieden und Zusammenhalt sowie die zivilgesellschaftliche Partizipation stärkt, muss der Rahmen für solche Diskussionen sorgsam abgewogen, kooperativ gestaltet und zudem gewährleistet werden, dass gesellschaftliche Minderheiten vor Einschränkungen und Übergriffen durch Mehrheitsbeschlüsse geschützt werden.

 

 

Literatur:

Böckenförde, Wolfgang-Ernst: Notwendigkeit und Grenzen staatlicher Religionspolitik. In: Thierse, Wolfgang (Hg.): Religion ist keine Privatsache, Düsseldorf 2000, 173-184.

Unruh, Peter: Das Bundesverfassungsgericht und das Religionsverfassungsrecht. In: Van Ooyen, Robert Chr./ Möllers, Martin H.W. (Hg.): Handbuch Bundesverfassungsgericht im politischen System, 2. Auflage, Wiesbaden 2015, 759-784.

Willems, Ulrich: Religionsfreiheit und Religionspolitik im Zeitalter religiöser und kultureller Pluralität. Ein Plädoyer für einen neuen religionspolitischen modus vivendi und modus procedendi. In: Bogner, Daniel/ Heimbach-Steins, Marianne (Hg.): Freiheit – Gleichheit – Religion. Orientierung moderner Religionspolitik, Würzburg 2012, 134-151.

Religionspolitik im Bundestagswahlkampf 2017 – Teil 1: Regierungsprogramm von CDU/CSU

Für die anstehenden Bundestagswahlen im September haben alle Parteien in den vergangenen Wochen Wahlprogramme veröffentlicht, in denen sie ihre Pläne und Vorstellungen für die kommende Legislaturperiode abgebildet haben. Die Parteien beschäftigen sich darin auch mit dem Aspekt „Religion“ und erläutern ihre Pläne zur Religionspolitik. In einer wöchentlichen Artikel-Serie zum Bundestagswahlkampf 2017 werden hier die Positionen zum Umgang mit Religion analysiert und miteinander in Beziehung gesetzt. Auf diese Weise werden Differenzen und Gemeinsamkeiten zwischen den Parteien sowie die religionspolitische(n) Stoßrichtung(en) des aktuellen Wahlkampfes aufgezeigt. Die Serie startet mit einer Analyse der Religionspolitik in dem Regierungsprogramm von CDU/CSU.

Religionspolitik im Regierungsprogramm von CDU/CSU

Die Unionsparteien erläutern ihre Religionspolitik in dem Regierungsprogramm unter der Überschrift „Was unser Land zusammenhält“ und ordnen sie somit grundsätzlich in einen positiven Zusammenhag ein. Der entsprechende Abschnitt zu „Christliche Kirchen und Religionsgemeinschaften“ wird mit einem klaren Bekenntnis zum Grundrecht auf Religionsfreiheit eröffnet. Religionsfreiheit wird im Programm zwischen zwei Polen verortet: Auf der einen Seite wird die Trennung von Staat und Religion als grundlegendes Prinzip der Beziehung der beiden Bereiche bestätigt. Auf der anderen Seite wird den Religionsgemeinschaften zugesichert, dass sie einen festen Platz in der Gesellschaft einnehmen. Das Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften wird somit als hinkende Trennung bestimmt.

Diese sichere Position der Religion in Deutschland erklären die Unionsparteien zum einen durch das christlich-jüdische Erbe, das Deutschland gemeinsam mit der Aufklärung bis heute entscheidend präge. Durch diesen Passus wird zwar sowohl die Bedeutung von der christlichen und jüdischen Religion für die Identität Deutschlands hervorgehoben, zugleich wird die Beziehung zwischen Staat und Religion durch den Rekurs auf die Aufklärung aber auch als eine durch die Vernunft bestimmte definiert.

Insofern ist es nicht verwunderlich, dass die Parteien die Wertschätzung von Religion nicht allein durch Tradition und Identität, sondern auch durch funktionale Argumente begründen. So führen die Unionsparteien in ihrem Programm aus, dass „die christlichen Kirchen seit Jahrzehnten einen unverzichtbaren Beitrag zum geistigen Leben in Deutschland und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt [leisten]. In kirchlichen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, in der Kranken- und Altenpflege, in der Jugendarbeit und in vielen anderen Bereichen. Der großartige Einsatz kirchlich engagierter Menschen bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise ist dafür ein eindrucksvolles Beispiel“ (Seite 73).
Auffällig an dieser Begründungslinie ist jedoch, dass ausschließlich auf die besonderen Leistungen der christlichen Kirchen Bezug genommen, andere Religionen jedoch nicht thematisiert werden. CDU/CSU scheinen die besondere Bedeutung von Religion für die Gesellschaft somit primär aus der christlichen Religion abzuleiten bzw. darauf zu beschränken. Diese Position lässt ihre Haltung zur weltanschaulichen Neutralität des Staates fragwürdig erscheinen.

Diese Wertschätzung findet ihren Ausdruck im Weiteren sowohl in dem Bekenntnis, dass die Union „auch künftig die Arbeit der Kirchen in vielfältiger Weise unterstützen“ wird (Seite 73) als auch in der Absichtserklärung, dass die internationale Christenverfolgung in der kommenden Legislaturperiode durch einen Sonderbeauftragten der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit fokussiert wird.

Im darauffolgenden Abschnitt wird der eingangs eingeführte Aspekt der Religionsfreiheit noch einmal aufgenommen und detaillierter erläutert. Als klare Grenze der Religionsfreiheit werden die Bestimmungen der deutschen Rechtsordnung benannt. Insofern besitzen alle Menschen einen Anspruch auf Religionsfreiheit, solange ihre Religiosität mit den gültigen Gesetzen kompatibel ist.

An diese Bestimmungen binden die Unionsparteien in ihrem Regierungsprogramm auch den interreligiösen Dialog an, den sie mit einer positiven Funktion für die deutsche Gesellschaft assoziieren und somit durch ein funktionales Argument plausibilisieren.

 Nüchterne Bilanz der Deutschen Islam Konferenz

Im Anschluss an den Passus zur Religionsfreiheit wird dann ein separater Abschnitt zur islamischen Religion in das Programm integriert. Die Parteien heben hervor, dass „die in Deutschland lebenden Muslime mit ihren Ideen und ihrer Arbeit seit langem zum Erfolg unseres Landes bei[tragen] und deshalb zu unserer Gesellschaft [gehören]“ (Seite 73).
Auffällig an dieser Passage ist, dass die umstrittene Aussage des ehemaligen Innenministers, Hans-Peter Friedrich, dass zwar Muslime, nicht aber der Islam zu Deutschland gehören, implizit aufgenommen und bestätigt wird – da zwar die Zugehörigkeit der Muslime, nicht aber der islamischen Religion zu Deutschland affirmiert wird.

Zusätzlich wird die Deutsche Islam Konferenz (DIK) als staatlich initiiertes Dialogforum mit „hier lebenden Muslimen und ihren Organisationen“ (Seite 73) aufgeführt. Anstatt die erzielten Ergebnisse der DIK zu würdigen, werden im aktuellen Programm jedoch Erfolge eingefordert. Diese werden an drei Punkten bemessen: 1. Mit staatlicher Hilfe soll sich ein friedlicher und integrationsbereiter Islam nach den Vorgaben des Grundgesetztes so organisieren, dass er dem Staat ein Verhandlungs- und Dialogpartner ist. 2. Es muss gemeinsam gegen „Hass, Gewalt, Terrorismus und Unterdrückung“ (Seite 74) vorgegangen werden. Moscheen in denen Hassprediger und Salafisten auftreten, müssen geschlossen und die betreffenden Akteure mit aller Härte des Gesetzes verfolgt werden. 3. Es wird eine politische Einflussnahme aus dem Ausland zurückgewiesen.

Diese Eckpunkte offenbaren eine sehr nüchterne Bilanz von elf Jahren Deutscher Islam Konferenz. Denn bereits 2006 wurde die Organisation der Muslime in Deutschland als Kooperationspartner für den Staat als ein wesentlicher Schwerpunkt der DIK fixiert. Bis heute ist dies aufgrund der starken innerreligiösen Pluralität der islamischen Religion und seiner vom Christentum differierenden Organisationsformen nicht geglückt. Stattdessen wurden Übergangsmodelle initiiert, durch die Projekte wie die islamische Theologie an staatlichen Universitäten und der islamische Religionsunterricht an staatlichen Schulen eingeführt werden konnten. Das aktuelle Regierungsprogramm hebt diese Ergebnisse, die von der DIK entscheidend vorangetrieben wurden, nicht als Erfolge hervor, sondern fokussiert stattdessen erneut auf die Diskussionsaspekte von 2006.

Die Punkte 2. und 3. belegen zudem, dass die Passagen zur Islampolitik stark von den aktuellen Diskussionen über islamistischen Terrorismus und die Bedrohung durch salafistische Theologien sowie durch die Affären um die Türkisch Islamische Anstalt für Religion e.V. (DITIB) geprägt sind. Das Programm gibt jedoch keine Lösungsvorschläge für diese Problematiken vor, sondern stellt stattdessen Richtlinien für eine Zusammenarbeit auf, die dem Wähler zeigen sollen, dass die Parteien in diesem Bereich mit einer deutlicheren Härte zu agieren beabsichtigen.

Dass hierdurch primär Stimmungen befriedigt, jedoch keine Lösung angeboten werden, mag in einem Programm, das nicht nur als Wahl- sondern als Regierungsprogramm etikettiert wird, ebenso sehr zu verwundern wie der Umstand, dass nach elf Jahren Deutscher Islam Konferenz unter Unionsführung keine Ergebnisse dieses Prozesses ausgewiesen werden, sondern stattdessen eine Rückkehr zu den anfänglichen Fragestellungen vorgenommen wird.

Ambivalente Religionspolitik

Insgesamt lässt sich somit eine gewisse Ambivalenz in der Religionspolitik der Unionsparteien verzeichnen. Während die Kooperationen mit den Kirchen als gewinnbringend charakterisiert und eine weitere Zusammenarbeit uneingeschränkt befürwortet wird, bewerten die Unionsparteien die Zusammenarbeit mit den Muslimen als weitgehend problematisch. CDU/CSU halten zwar an einer Zusammenarbeit zwischen Staat und Muslimen in Deutschland fest, sie greifen aber nicht auf ihren Erfahrungsschatz aus elf Jahren Deutscher Islam Konferenz zurück, um konstruktive Lösungsansätze für akute Probleme zu entwickeln, sondern fokussieren sich stattdessen auf die reine Beschreibung von Konfliktlinien und zeigen Parteiprinzipien für den Umgang damit auf.

Foto: Pressekonferenz von Angela Merkel und Horst Seehofer zur Verkündung des Regierungsprogramms am 03.07.17 in Berlin im Konrad-Adenauer-Haus nach einer gemeinsamen Sitzung von CDU und CSU. / Fotograf: Tobias Koch (tobiaskoch.net)