Wozu Religionspolitik? Zur Erläuterung des anhaltenden Regelungsbedarfs in der Religionspolitik

Die Analysen der Wohlprogramme vom CDU/CSU, SPD, Die Linke, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und AfD für die Bundestagswahl 2017 haben ergeben, dass der Aspekt „Religion“ die politischen Agenden der Parteien entscheidend mitbestimmt.
Dieses Agenda Setting lässt sich mit dem provokanten Hinweis des Verfassungsrechtlers Ernst Wolfgang Böckenförde, dass „mit der Anerkennung der Religionsfreiheit im Grundgesetz alles Notwendige zum Verhältnis von Staat und Religion gesagt“ ist (Böckenförde 2000: 173), allerdings kritisch in Frage stellen. Wieso also gibt es in diesem Politikfeld trotz der religionsrechtlichen Bestimmungen des Grundgesetz immer wieder neuen Regelungsbedarf?

Anders als es Böckenfördes zugespitzte Aussage andeutet, besteht das deutsche Religionsverfassungsrecht nicht allein aus der Religions-, Bekenntnis- und Gewissensfreiheit, sondern auch aus den § 136-141 der Weimarer Reichsverfassung von 1919, die in den §140 des Grundgesetzes aufgenommen wurden. Darin werden nicht nur Trennungslinien zwischen Staat und Religionsgemeinschaften, sondern auch zahlreiche Verbindungspunkte fixiert, aus denen sich eine komplexe Gemengelage bezüglich des Verhältnisses von Religion und Politik ergibt. Aktuell erzeugen vor allem der Umgang mit religiöser Vielfalt und der Zunahme von konfessionslosen Bürger*innen politischen Regelungsbedarf. Dies kann in den Wahlprogrammen vor allem durch die politischen Steuerungsvorschläge nachvollzogen werden, welche die Parteien zur religionspolitischen Integration der islamischen Religion oder im Umgang mit Herausforderungen von religionsaffinen Konflikten, wie religiösem Extremismus, einführen.

Hierbei steht zuletzt auch die Aktualität der religionspolitischen Regelungen, die bis vor wenigen Jahren noch als Staatskirchenrecht firmierten, selbst zur Diskussion. Ulrich Willems, Politikwissenschaftler der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, bewertet eine öffentliche Debatte über das Religionsverfassungsrecht aus diesen Gründen als wichtigen Baustein, um die gesellschaftliche Akzeptanz gegenüber der Religionspolitik zu erhöhen. Er beobachtet eine Schlagseite zugunsten der christlichen Politik, die sich aus der Entstehung des Religionsverfassungsrechts im Rahmen der historischen Auseinandersetzung zwischen Staat und Kirche entwickelt habe und insofern eine kollektive religiöse und kulturelle Identität gegenüber anderen religiösen und weltanschaulichen Formen bevorzuge (Willems 2012: 138-140). Willems fordert eine offene Diskussion in der Schieflagen besprochen und eine Kultur der Verständigung etabliert werden könne.

Setzt man in einem solchen Regelungsfall allerdings auf das Mehrheitsprinzip und versucht – etwa durch Volksabstimmungen – neue Steuerungsprinzipien zu schaffen, kann sich diese Absicht ins Gegenteil verkehren und zur Einschränkung von Minderheitenrechten führen. Dieser Fall lässt sich am Schweizer Minarettverbot studieren. Obwohl der Nationalrat mehrheitlich empfohlen hatte, die Kampagne „Gegen den Bau von Minaretten“ abzulehnen und der Bundesrat herausgestellt hatte, dass die Initiative die Glaubens- und Gewissensfreiheit verletze, wies das amtliche Endergebnis eine größere Zustimmungsquote für die Kampagne auf, so dass die Rechte von muslimischen Gläubigen in der Schweiz eingeschränkt wurden.

Die Gefahr solcher gesellschaftlicher Polarisierungsprozesse, die Unruhen auslösen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden können, mag eine Ursache dafür sein, warum die politischen Parteien bislang (auch intern) eine offene Auseinandersetzung über ihre religionspolitische Ausrichtung scheuen. Einzig Bündnis 90/Die Grünen haben mit der Kommission „Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat“ einen intensiven Arbeitsprozess über die religionspolitische Ausrichtung ihrer Partei initiiert.

Ist die insgesamt zögerliche Bereitschaft der Parteien, eine grundsätzliche Debatte über das gültige Religionsverfassungsrechts zu führen, auch dadurch zu erklären, dass viele Politiker trotz veränderter gesellschaftlicher Realitäten die gültigen Bestimmungen des Religionsverfassungsrechts für gut und ausreichend anschlussfähig bewerten? Auf diesen Erklärungsansatz deuten viele Stellungnahmen sowohl von Politikern als auch von Experten hin. So schreibt Peter Unruh im „Handbuch Bundesverfassungsgericht im politischen System“, dass „[d]as Religionsverfassungsrecht des Grundgesetzes […] nach wie vor ein auch im internationalen Vergleich hohes Integrationspotential zur Verfügung [stellt]“ (Unruh 2015: 761).

Diese Haltung findet sich auch in den untersuchten Wahlprogrammen wieder. So bekennt sich die SPD zu den bestehenden Regelungen und konzentriert sich auf deren Verwaltung. Sie fasst zudem zusätzlich – wie auch die Grünen – ihre Anwendung auf andere Religionen, insbesondere auf die islamische Religion, ins Auge und spricht sich in diesem Zusammenhang für islamische Theologie an staatlichen Universitäten aus.

Bei Bündnis 90/Die Grünen deutet sich überdies, durch die Forderung nach Ablösungen der Staatsleistungen an die Kirchen, eine leichte Tendenz für eine stärkere Separation von Staat und Kirche an. Diese wird im Wahlprogramm jedoch nicht weiter verfolgt.

Anders stellt sich dies im Wahlprogramm der Linkspartei dar. Sie strebt grundsätzliche Änderungen des Religionsverfassungsrechts an und fordert eine stärkere Trennung von Religion und Politik. Hierdurch würde die aktuell praktizierte Kooperation zwischen Staat und Religionsgemeinschaften beendet und durch eine laizistische Trennung der beiden Bereiche ersetzt. Diese Umgestaltung scheint jedoch weniger auf partizipativen Diskussionen, sondern eher auf einem vorgefassten Weltbild zu basieren.

Die FDP sparrt diese Auseinandersetzung im aktuellen Wahlprogramm nahezu vollständig aus.

CDU/CSU klassifizieren die staatliche Zusammenarbeit mit den Kirchen als gewinnbringend, bewerten jedoch die Kooperationen mit Vertretern der islamischen Religion primär als problematisch und konfliktreich. Hierin deutet sich keine Abkehr von der kooperativ ausgerichteten Religionspolitik, sondern vielmehr eine Gefährdung der weltanschaulichen Neutralität des Staates an. Letztere begründet sich dadurch, dass die Unionsparteien eine Unterscheidung zwischen besseren und schlechteren Religionen in ihrem Regierungsprogramm einführen.

Die AfD beschränkt sich in ihrem Wahlprogramm auf die vermeintlich problematischen Auswirkungen der Kooperationen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften. Sie führt diese in Bezug auf die islamische Religion aus. Die AfD stellt hierbei vermeintliche Gefahren im Zusammenhang mit der islamischen Religion heraus und fordert stärkere Restriktionen für die Religionsausübung von Muslimen. Auf diese Weise gibt die AfD das zentrale Prinzip der Religionsfreiheit preis.

Obwohl die Bestimmungen des Religionsverfassungsrechts nicht in allen Wahl- und Regierungsprogrammen explizit befürwortet und in anderen sogar abgelehnt werden, deutet sich in den Parteien kaum eine offene Auseinandersetzung über die grundsätzliche Ausrichtung und die Prinzipien der Religionspolitik in Deutschland an. Eine solche Auseinandersetzung würde nicht notwendigerweise Änderungen der gültigen Regelungen implizieren, sondern könnte auch dazu beitragen, den funktionalen Wert bestehender Prinzipien neu zu erkennen und zu festigen. Ein sachlicher Diskussionsprozess könnte zu mehr Klarheit und Eindeutigkeit in der Religionspolitik beitragen. Dass ein solcher Bedarf existiert, wird an den zahlreichen Problembeschreibungen in den Wahl- und Regierungsprogrammen sowie durch die abweichenden Zielsetzungen der religionspolitischen Agenden der verschiedenen Parteien deutlich. Damit eine solche Diskussion den gesellschaftlichen Frieden und Zusammenhalt sowie die zivilgesellschaftliche Partizipation stärkt, muss der Rahmen für solche Diskussionen sorgsam abgewogen, kooperativ gestaltet und zudem gewährleistet werden, dass gesellschaftliche Minderheiten vor Einschränkungen und Übergriffen durch Mehrheitsbeschlüsse geschützt werden.

 

 

Literatur:

Böckenförde, Wolfgang-Ernst: Notwendigkeit und Grenzen staatlicher Religionspolitik. In: Thierse, Wolfgang (Hg.): Religion ist keine Privatsache, Düsseldorf 2000, 173-184.

Unruh, Peter: Das Bundesverfassungsgericht und das Religionsverfassungsrecht. In: Van Ooyen, Robert Chr./ Möllers, Martin H.W. (Hg.): Handbuch Bundesverfassungsgericht im politischen System, 2. Auflage, Wiesbaden 2015, 759-784.

Willems, Ulrich: Religionsfreiheit und Religionspolitik im Zeitalter religiöser und kultureller Pluralität. Ein Plädoyer für einen neuen religionspolitischen modus vivendi und modus procedendi. In: Bogner, Daniel/ Heimbach-Steins, Marianne (Hg.): Freiheit – Gleichheit – Religion. Orientierung moderner Religionspolitik, Würzburg 2012, 134-151.

Religionspolitik im Bundestagswahlkampf 2017 – Teil 5: Regierungsprogramm von Bündnis 90/Die Grünen

Die politischen  Positionen von Bündnis 90/Die Grünen bewegen sich zwischen linksorientierten und wertkonservativen Überzeugungen. Um diese innerparteiliche Meinungsvielfalt im Feld der Religionspolitik bewältigen zu können, haben die Grünen im Jahr 2013 eine Kommission „Weltanschauung, Religionsgemeinschaften und Staat“ eingerichtet. Viele Aspekte der religionspolitischen Agenda im Wahlprogramm der Partei lässt sich auf den Abschlussbericht der Kommission aus dem Jahr 2016 zurückführen.

Grünes Leitbild einer offenen Gesellschaft

Bündnis 90/Die Grünen entfalten ihre Religionspolitik vor dem Hintergrund des Leitbildes einer säkularen und offenen Gesellschaft, die unter Wahrung der Grundrechte aller Menschen ein selbstbestimmtes friedliches, respektvolles Zusammenleben in Vielfalt praktiziert. Menschen werden darin weder aufgrund ihrer Herkunft und Kultur noch aufgrund ihrer Religion und Weltanschauung ausgegrenzt (120). Religionen und ihre heiligen Bücher werden in einer solchen offenen Gesellschaft als Quellen für persönliche Wertüberzeugungen geschätzt, dürfen dem Wahlprogramm zufolge aber niemals zur Einschränkung des Grundgesetztes führen (122).
Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften werden von Bündnis 90/Die Grünen allerdings nicht auf solche Gefahrenpotenziale reduziert, sondern potenziell auch als „wichtige Stütze einer lebendigen Demokratie“ (121) ausgezeichnet. Diese Haltung begründet die Partei durch die vielen Menschen, die sich aus ihrem Glauben heraus für „Geflüchtete, eine saubere Umwelt, weltweite Gerechtigkeit oder gegen Armut in ihrer Nachbarschaft“ (121, siehe auch 141) engagieren und auf diese Weise einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt erbringen.

Stärkung des Dialogs zwischen religiösen sowie mit konfessionslosen Bürgern

In einer offenen Gesellschaft muss es dem Wahlprogramm von Bündnis 90/Die Grünen zufolge allen Menschen möglich sein, ihren Glauben nach ihrem Verständnis zu leben oder abzulegen. Diskriminierungen von Andersgläubigen dürfen ebenso wenig toleriert werden, wie die Bedrohung von Anhängern liberaler Religionsauslegungen (121). Um das gegenseitige Verständnis zu erhöhen, strebt die Partei einen verstärkten Dialog zwischen den Religionen sowie mit religionsfreien Menschen an. Sie setzt damit nicht auf Vorhaltungen, sondern auf Verständigung.
Zudem beabsichtigen die Grünen der wachsenden Vielfalt in der Bevölkerung etwa in der Wohlfahrtspflege sowie in der „öffentlichen Gedenk- und Trauerkultur“ nachzukommen (121). Hierbei wird allerdings nicht expliziert, ob die Partei die Repräsentation von religiöser Pluralität, oder von religionsfreien Personen in der Wohlfahrtspflege und der Gedenk- und Trauerkultur erhöhen möchte. Beides hätte angesichts der zunehmenden Pluralisierung und der wachsenden Zahl von Konfessionslosen Bürger*innen in Deutschland durchaus Berechtigung.

Ablösung der Staatsleistungen

Veränderungen der aktuellen Religionspolitik sieht die Partei insbesondere in Bezug auf die bisherigen Kooperationen zwischen Staat und Kirche vor. So streben Bündnis 90/Die Grünen – wie auch Die Linke – eine Ablösung der historischen Staatsleistungen an die katholische und evangelische Kirche an und fordern mehr Transparenz für kirchliche Finanzen. In diesem Zusammenhang überrascht es jedoch zum einen, dass die Grünen den Antrag der Fraktion Die Linke im Bundestag im März 2017, zur Überprüfung der staatlichen Zahlungen an die Kirchen, nicht mitgetragen, oder einen eigenen Antrag eingebracht haben. Zum anderen erzeugt der Umstand Irritationen, dass sich die Partei angesichts der beabsichtigten Veränderungen in den Kooperationen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften nicht zu den weiteren Aspekten der Kooperation – wie etwa dem Religionsunterricht – positioniert. Für potenzieller Wähler*innen entsteht durch diese Leerstelle ein Raum für Spekulationen und Unsicherheiten.

Abschaffung des Blasphemie-Paragraphen

Ferner sprechen sich Bündnis 90/Die Grüne für eine Abschaffung des sogenannten Blasphemie-Paragraphen §166 STGB aus, da dieser die kritische Kunst, nicht aber die religiösen Fanatiker*innen als Feinde der offenen Gesellschaft markiere. Die Grünen lehnen es insofern ab, satirische Äußerungen über Religionen zu verbieten, die eine öffentliche Unruhe auslösen könnten und fordern stattdessen mehr Toleranz von religiösen Akteur*innen ein, um den gesellschaftlichen Frieden zu bewahren.

Grüne Islampolitik

Zusätzlich zu diesen Aspekten haben Bündnis 90/Die Grünen auch Leitideen für die Islampolitik entwickelt. Diese basieren auf dem Bekenntnis, dass der Islam zu Deutschland gehört (122). Die grüne Politik ist darauf ausgerichtet, zwar die Religionsfreiheit der Muslime zu schützen, aber nicht leichtfertig mit islamischen politischen Organisationen umzugehen. Konkret bedeutet dies, dass sich die Partei für die Ausbildung von islamischen Religionslehrer*innen und Imam*innen ausspricht, damit Muslime ihren Glauben als Teil der offenen Gesellschaft praktizieren können (122). Das schließt auch ein, dass islamische Gemeinschaften als Religionsgemeinschaften und als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt werden, wenn sie die nötigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllen (122). Diese Bedingungen werden den Grünen zufolge von den vier großen muslimischen Verbänden der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB), dem Islamrat (IR), dem Zentralrat der Muslime (ZMD) sowie dem Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) bislang allerdings nicht erfüllt, da sie sich nicht durch religiöse Bekenntnisse voneinander unterscheiden, sondern durch politische und sprachliche Identitäten.

Neuorganisationen der Muslim*innen

Die Grünen fordern die Muslim*innen in Deutschland dazu auf, sich bekenntnisförmig neu zu organisieren. Denn nur unter dieser Bedingung könne sich der Anspruch auf rechtliche Gleichstellung realisieren.
Diese grüne Position wurde in den vergangenen Monaten vor allem durch Diskussionsbeiträge des religionspolitischen Sprechers, Volker Beck, öffentlich diskutiert. Mit dieser Programmatik kritisieren die Grünen viele islampolitische Initiativen und Ansätze in Deutschland, stellen ihre Legitimität in Frage und werben für Veränderungen in der Zusammenarbeit zwischen Staat und Muslimen. Sie fordern im Wahlprogramm jedoch keine sofortige Einstellung bisheriger Initiativen, sondern streben einen Umbau der inländischen Strukturen islamischer Verbände an. Dieser solle durch Kooperationen zwischen den Verbänden, den islamischen Gemeinschaften und dem Staat in Form eines regelmäßigen Austauschs erreicht werden. Auf diese Weise wird es theoretisch möglich, bisherige islampolitische Einrichtungen, wie den islamischen Religionsunterricht, für den der Staat einen religiösen Ansprechpartner benötigt, auch unter den Bedingungen einer Neuorganisation von islamischen Religionsgemeinschaften durch Übergangsformen weiterzuführen.

Präventionsprogramme gegen Extremismus

Darüber hinaus sprechen sich Bündnis 90/Die Grünen für Präventionsprogramme gegen Rechtsextremismus sowie gewaltbereiten Islamismus und Salafismus aus. Eine solche Präventionsarbeit müsse durch eine breite Kooperation zwischen Moscheegemeinden, Polizei, Schulen und Jugendhilfen vor Ort erfolgen. All diese Projekte aus den Kommunen, den Ländern und dem Bund sollen in einem bundesweiten Präventionszentrum koordiniert werden. Überdies sollen Deradikalisierungs- und Aussteigerprogramme verstärkt werden (144). Die Grünen begegnen den Phänomen von Extremismus und gewaltbereitem religiösen Fanatismus durch diese Maßnahmen auf konstruktive Weise.

Religionspolitik zwischen Verwaltung und Gestaltung

Die islampolitische Agenda von Bündnis 90/Die Grünen oszilliert zwischen Anerkennung und Kritik sowie zwischen Verwaltung und Gestaltung. Zum einen hebt die Partei im Wahlprogramm die Leistungen religiöser Akteure für den Einzelnen und die Gesellschaft hervor, fokussiert zum anderen aber auch den Schutz des Menschen und der Gesellschaft vor Religionen und Weltanschauungen. Letzteres kommt etwa in der Ablehnung des sogenannten Blasphemie-Paragraphen sowie durch Präventionsprogramme zur Vorbeugung von und dem Umgang mit radikalem Islamismus und Salafismus zum Ausdruck.
Des Weiteren fordern Bündnis 90/Die Grünen Umstrukturierungen in der Islampolitik und stellen die auf wissenschaftlichen Gutachten basierende Anerkennung einiger islamischer Verbände als Religionsgemeinschaften grundsätzlich in Frage. Die Grünen priorisieren den Umbau der islamischen Verbände als bekenntnisförmige Gemeinschaften, da nur auf Basis solcher Umstrukturierungen der Anspruch auf religiöse Gleichberechtigung realisiert werden könne.

Foto: gruene-oberpfalz.de, Rasmus Tanck/gruene.de

Religionspolitik im Bundestagswahlkampf 2017 – Teil 4: Regierungsprogramm der FDP

Die FDP hat sich in ihrer Parteigeschichte bislang mehrfach als vehemente Kritikerin der Kooperationsvereinbarungen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften hervorgetan. Im aktuellen Programm für die Bundestagswahlen 2017 plant die Partei der Freien Demokraten jedoch keine elementaren Einschnitte in der Religionspolitik. Stattdessen fokussieren die Freien Demokraten in ihrem Wahlprogramm Angriffe auf ihr vorderstes Prinzip – die Liberalität.

Abschaffung des Blasphemie-Paragraphen

Die FDP fordert von allen Religionsgemeinschaften die uneingeschränkte Anerkennung der gesellschaftlichen Freiheitlichkeit und Toleranz. Die Partei übersetzt diese Forderung in die Abschaffung des Blasphemie-Paragraphen166 StGB, da sie diesen als Toleranz von Intoleranz bewertet (42). Zwar werden Schmähungen religiöser Personen bzw. Andersgläubiger als potenzielle Gefährdungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt eingestuft, allerdings könne damit kein generelles gesetzliches Verbot in Form des Blasphemie-Paragraphen gerechtfertigt werden.

Dagegen wird die gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, wie sie etwa im Antisemitismus und in der Islamfeindlichkeit praktiziert wird, zurückgewiesen. Allerdings erörtert die FDP in ihrem Wahlprogramm nicht, wie das eine vom anderen im Zweifelsfall zu unterscheiden ist.

Ausländische Einflussnahme auf religiöse Vereine und Verbände wird nicht toleriert

Die FDP lehnt zudem all jene religiösen Formen und Verhaltensweisen ab, die nicht mit der Ordnung des Grundgesetztes übereinstimmen. Hierzu zählt sie sowohl religiösen Fundamentalismus als auch die „Einflussnahme aus dem Ausland durch die Finanzierung religiöser Vereine und Einrichtungen“ – zum Beispiel durch die Türkei oder Saudi-Arabien (43). Diese Position hat die FDP bereits in den Verhandlungen über einen Vertrag zwischen der niedersächsischen Landesregierung und den muslimischen Verbänden eingenommen und sich aufgrund der Frage, wie abhängig die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) von der Erdogan-Regierung ist, davon zurückgezogen.

Die Konsequenzen, die sich hieraus perspektivisch für die Zusammenarbeit von Staat und islamischen Verbänden ergeben, werden nicht erörtert. Aufgrund der ablehnenden Haltung, welche die FDP etwa in Bezug auf die Hamburger Verträge mit islamischen Verbänden eingenommen hat, bleibt anzunehmen, dass die Freien Demokraten die Kooperationen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften insgesamt eher einschränken und nicht ausbauen werden. 

Recht auf Religionsfreiheit

Grundsätzlich spricht sich die FDP jedoch deutlich für die Anerkennung des Rechts auf Religionsfreiheit und für die Gleichbehandlung von Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften aus, da es zur „Freiheit des Einzelnen gehör[e] die Suche nach dem Sinn und den Werten des eigenen Lebens, die viele Menschen in ihrer persönlichen Glaubensüberzeugung und Weltanschauung finden“ (43) nachzugehen. Deshalb lehnt die FDP in ihrem Wahlprogramm ein Verbot der freiwilligen Verschleierung ab. Ausnahmen müssen jedoch für Einzelfälle, beispielsweise für die Identifizierung von Personen, eingeräumt werden. Für den Fall einer unfreiwilligen Verschleierung sowie für Fälle häuslicher Gewalt fordert die FDP zudem einen konsequenteren Schutz von Betroffenen.

Keine deutsche Leitkultur

Im Wahlprogramm wird zudem ausgeführt, dass die Religionsfreiheit allen Bürger*innen im Rahmen der „Ordnung des Grundgesetzes“ (42) das Recht auf religiöse und kulturelle Entfaltung garantiert – unabhängig von Religion und Weltanschauung. Die FDP lehnt aus diesem Grund die Fixierung einer deutschen Leitkultur, durch welche „eine Mehrheit versucht, dem einzelnen Individuum ihre Kultur aufzuzwingen“ (42) ab. Die Freien Demokraten fordern stattdessen auch für solche kulturellen Praktiken Toleranz, die von der Mehrheitsgesellschaft abweichen, solange diese mit dem Grundgesetz kompatibel sind. Damit wendet sich die FDP gegen den von CDU/CSU eingeführten Versuch, kulturelle Eigenheiten zu fixieren und sie als verpflichtende Integrationsrichtlinien festzusetzen.

Keine Akzeptanz für Feinde der freiheitlich- demokratischen Ordnung

Alle Praktiken und Überzeugungen die mit der freiheitlichen, demokratischen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht vereinbar sind, sollen hingegen bekämpft werden. Im Wahlprogramm manifestiert sich diese Haltung am deutlichsten im Umgang mit dem radikalen, gewaltbereiten Salafismus. Die FDP will eine Strategie zwischen „Repression und Prävention“ (65) etablieren.

Hierfür will die Partei zum einen mit solchen Muslimen und islamischen Verbänden kooperieren, die Gewalt, Intoleranz und religiösen Extremismus ablehnen. Zum anderen sollen gewaltbereite Salafisten konsequent vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Der Rechtsstaat müsse gegen identifizierte Personen und/oder Gruppen mit all seinen Mitteln (etwa „Versammlungs- und Vereinsverbote, konsequente Strafverfolgung, Aus- und Wiedereinreisebeschränkungen für Gefährder sowie deren gezielte Überwachung, beispielsweise mittels elektronischer Fußfessel“ [65])  vorgehen. Zudem müsse salafistischer Propaganda stärker durch präventive Maßnahmen begegnet werden. Die FDP schlägt im Wahlprogramm vor, die Ausbildung von Multiplikatoren und Fachkräften auszubauen und die Aufklärungsarbeit in den sozialen Medien zu verstärken (65).

Religionspolitik nicht als Wahlkampfthema

Insgesamt lässt sich konstatieren, dass der Religionspolitik im Wahlkampf der FDP eine untergeordnete Bedeutung zukommt, da die Partei in ihrem Wahlprogramm keine grundsätzlichen, strukturellen Änderungen formuliert. Sie entwickelt ihre religionspolitischen Impulse vor allem als Reaktion auf die von ihr konstatierten Angriffe auf die Liberalität. Insofern setzt sich die FDP sowohl gegen eine Einschränkung der Religionsfreiheit  – etwa durch Bekleidungsverbote – als auch gegen Restriktionen der Freiheit zur Religionskritik und -diffamierung durch den Blasphemie-Paragraphen ein.

Die Kooperationen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften werden im Programm nicht erörtert. Konzepte für eine verbesserte Integration der islamischen Religion in die religionspolitischen Strukturen Deutschlands werden nicht vorgestellt. Allerdings wird die Zusammenarbeit des Staates mit islamischen Religionsgemeinschaften und Verbänden durch den kritischen Hinweis thematisiert, dass die Einflussnahme aus dem Ausland durch die Finanzierung religiöser Vereine und Einrichtungen nicht toleriert wird. Insgesamt deutet sich im Programm die Tendenz an, dass die FDP die Gleichberechtigung der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften nicht durch die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Staat und Religionsgemeinschaften ins Auge fasst.

Bildquelle: Flickr, https://www.flickr.com/photos/liberale/35683279202/

Religionspolitik im Bundestagswahlkampf 2017 – Teil 2: Regierungsprogramm der SPD

Im TV-Duell hat der Kanzlerkandidat der SPD, Martin Schulz, die Position vertreten, dass die islamische Religion als eine Religion neben anderen in Deutschland behandelt werden sollte. Demnach müsste die SPD ihre Islampolitik primär als Religions- und weniger als Immigrations- und Sicherheitspolitik konstituieren.

Zugleich hat Schulz gefordert, Hassprediger zu stoppen und entsprechende Moscheen zu schließen. Durch eine Analyse der Religionspolitik im SPD-Regierungsprogramm kann überprüft werden, ob die Angaben aus dem TV-Duell mit dem Programm übereinstimmen und zudem herausgestellt werden, welche religionspolitische Agenda die SPD für die kommende Legislaturperiode vertritt.

Im Regierungsprogramm findet sich kein separater Abschnitt zur Religionspolitik. Der Aspekt „Religion“ wird in verschiedenen Teilabschnitten thematisiert.
So werden in dem Oberkapitel „Es ist Zeit für eine offene und moderne Gesellschaft“ die Leistungen „vieler Freiwilliger, aber auch von Menschen in Verwaltung, Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Initiativen und Vereinen“(79) gerade in Bezug auf die Aufnahme und den Umgang von neu hinzugezogenen Personen in Deutschland würdigend hervorgehoben und zudem ihr Engagement gegen Rassismus als wichtige Leistungen für die Gesellschaft klassifiziert (Seite 79f.).

Integration und Teilhabe

In dem Unterkapitel „Integration und Teilhabe – die deutsche Einwanderungsgesellschaft gestalten“ wird der interreligiöse Dialog ausgezeichnet, da er das Wissen über Religionen sowie Begegnungen zwischen verschiedenen Religionen fördere und auf diese Weise das respektvolle gesellschaftliche Miteinander stärke. Im SPD-Regierungsprogramm werden allerdings nicht nur Möglichkeiten positiv hervorgehoben, Wissen über andere Religionen erlangen zu können, sondern auch Gelegenheiten eingefordert, um die eigene Religion besser verstehen und einen aufgeklärten Umgang mit ihren Inhalten und Praktiken ausüben zu können. Aus diesem Grund wird im SPD-Regierungsprogramm der Religions- und Ethikunterricht befürwortet und zudem explizit ein „islamische[r] Religionsunterricht an staatlichen Schulen und in deutscher Sprache“ (Seite 88) hervorgehoben. Die hierfür benötigten Religionslehrer*innen sowie auch die Imame sollen an deutschen Lehrstühlen ausgebildet werden (anders als die Religionslehrer*innen werden Imame im SPD-Regierungsprogramm nur im Maskulinum aufgeführt, so dass die Ausbildung von weiblichen Imaminnen nicht anvisiert wird). Die Etablierung von Ethik- und (islamischem) Religionsunterricht wird in diesem Abschnitt des SPD-Regierungsprogramms primär durch die ihm attestierte funktionale Wirkung – religiösem Extremismus entgegenzuwirken – begründet.

Islam gehört zu Deutschland

An diese Passage schließt sich im Wahlprogramm die explizit artikulierte Auffassung an, dass sowohl die Muslime als auch der Islam zu Deutschland gehören und die Partei die organisatorische Entwicklung von muslimischen Gemeinden und Organisationen unterstützt, wenn sich diese nach deutschem Recht organisieren und die freiheitlich-demokratische Grundordnung achten. Zudem wird befürwortet, dass ihnen „auch die Möglichkeiten unseres bewährten Religionsverfassungsrechts offen[stehen]“ (88).

Damit wird etwa die potenzielle Anerkennung von muslimischen Verbänden als Körperschaften des öffentlichen Rechts, wenn sie die notwendigen Bedingungen – über eine Gewähr der Dauer in Bezug auf ihre Verfassung und ihre Mitglieder sowie die ungeschriebene Vorschrift der Rechtstreue – aufweisen, befürwortet.

Terrorabwehr und Präventionsarbeit

Unter dem Abschnitt „Terrorabwehr – mehr grenzübergreifende Zusammenarbeit und Prävention“ wird zudem eine „Null-Toleranz-Politik gegenüber Hasspredigern und Islamistinnen und Islamisten“ (70f.) angekündigt. Dies bedeutet, dass die SPD radikale Moscheen schließen und ihre Finanzierungen beenden will. Neben solchen restriktiven Maßnahmen setzt sie zusätzlich auf Präventionsarbeit, die gemeinsam mit Moscheeverbänden und islamischen Organisationen erfolgen soll.

Keine grundlegenden Änderungen in der Religionspolitik

Im Regierungsprogramm der SPD werden kaum Anschauungen für eine übergeordnete Religionspolitik entwickelt. Dies deutet darauf hin, dass die Partei keinen Bedarf für grundsätzliche, religionspolitische Modifikationen sieht, sondern die gültigen Bestimmungen als geeignete Basis für den Umgang mit der zunehmenden Diversifizierung der religiösen Landschaft der Bundesrepublik Deutschland sowie der steigenden Zahl von konfessionslosen Bürgern bewertet. Die Zurückhaltung deutet zudem darauf hin, dass die SPD Religionspolitik in ihrem Regierungsprogramm nicht als Wahlkampfthema bestimmt.

Zwar widmet die Partei einige Passagen ihres Regierungsprogramms der Darstellung ihrer zukünftigen Islampolitik, allerdings werden darin primär richtungsweisende Impulse – wie die Anerkennung des Islams als Teil Deutschlands sowie die Anwendung der religionsverfassungsrechtlich kodifizierten Kooperationsformen zwischen Staat und Religion auf islamische Religionsgemeinschaften – aufgeführt, ohne allerdings konkrete Lösungsansätze für akute Problemlagen – wie etwa die Imamausbildung in Deutschland – zu skizzieren.

Die grundsätzliche politische Stoßrichtung des SPD-Programms zielt auf die Bewahrung der bestehenden Ordnung und deren konsequenterer Anwendung auf andere Religionen. Der Islam wird vorrangig als Aspekt der Religionspolitik thematisiert, so dass das Regierungsprogramm mit Schulz’ Position im TV-Duell übereinstimmt.

Für ein Programm, das als Regierungsprogramm firmiert, mangelt es allerdings an Konkretion und Visionen. Gerade der Bereich der Islampolitik bedarf, besonders angesichts einer sich zuspitzenden Problematik in der Zusammenarbeit zwischen Staat und islamischen Verbänden, mehr als nur einer Bestandssicherung.

Bildquelle: PDF „Zeit für mehr Gerechtigkeit. Unser Regierungsprogramm – in 1 Minute“, www.spd.de

Religionspolitik im Bundestagswahlkampf 2017 – Teil 1: Regierungsprogramm von CDU/CSU

Für die anstehenden Bundestagswahlen im September haben alle Parteien in den vergangenen Wochen Wahlprogramme veröffentlicht, in denen sie ihre Pläne und Vorstellungen für die kommende Legislaturperiode abgebildet haben. Die Parteien beschäftigen sich darin auch mit dem Aspekt „Religion“ und erläutern ihre Pläne zur Religionspolitik. In einer wöchentlichen Artikel-Serie zum Bundestagswahlkampf 2017 werden hier die Positionen zum Umgang mit Religion analysiert und miteinander in Beziehung gesetzt. Auf diese Weise werden Differenzen und Gemeinsamkeiten zwischen den Parteien sowie die religionspolitische(n) Stoßrichtung(en) des aktuellen Wahlkampfes aufgezeigt. Die Serie startet mit einer Analyse der Religionspolitik in dem Regierungsprogramm von CDU/CSU.

Religionspolitik im Regierungsprogramm von CDU/CSU

Die Unionsparteien erläutern ihre Religionspolitik in dem Regierungsprogramm unter der Überschrift „Was unser Land zusammenhält“ und ordnen sie somit grundsätzlich in einen positiven Zusammenhag ein. Der entsprechende Abschnitt zu „Christliche Kirchen und Religionsgemeinschaften“ wird mit einem klaren Bekenntnis zum Grundrecht auf Religionsfreiheit eröffnet. Religionsfreiheit wird im Programm zwischen zwei Polen verortet: Auf der einen Seite wird die Trennung von Staat und Religion als grundlegendes Prinzip der Beziehung der beiden Bereiche bestätigt. Auf der anderen Seite wird den Religionsgemeinschaften zugesichert, dass sie einen festen Platz in der Gesellschaft einnehmen. Das Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften wird somit als hinkende Trennung bestimmt.

Diese sichere Position der Religion in Deutschland erklären die Unionsparteien zum einen durch das christlich-jüdische Erbe, das Deutschland gemeinsam mit der Aufklärung bis heute entscheidend präge. Durch diesen Passus wird zwar sowohl die Bedeutung von der christlichen und jüdischen Religion für die Identität Deutschlands hervorgehoben, zugleich wird die Beziehung zwischen Staat und Religion durch den Rekurs auf die Aufklärung aber auch als eine durch die Vernunft bestimmte definiert.

Insofern ist es nicht verwunderlich, dass die Parteien die Wertschätzung von Religion nicht allein durch Tradition und Identität, sondern auch durch funktionale Argumente begründen. So führen die Unionsparteien in ihrem Programm aus, dass „die christlichen Kirchen seit Jahrzehnten einen unverzichtbaren Beitrag zum geistigen Leben in Deutschland und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt [leisten]. In kirchlichen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, in der Kranken- und Altenpflege, in der Jugendarbeit und in vielen anderen Bereichen. Der großartige Einsatz kirchlich engagierter Menschen bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise ist dafür ein eindrucksvolles Beispiel“ (Seite 73).
Auffällig an dieser Begründungslinie ist jedoch, dass ausschließlich auf die besonderen Leistungen der christlichen Kirchen Bezug genommen, andere Religionen jedoch nicht thematisiert werden. CDU/CSU scheinen die besondere Bedeutung von Religion für die Gesellschaft somit primär aus der christlichen Religion abzuleiten bzw. darauf zu beschränken. Diese Position lässt ihre Haltung zur weltanschaulichen Neutralität des Staates fragwürdig erscheinen.

Diese Wertschätzung findet ihren Ausdruck im Weiteren sowohl in dem Bekenntnis, dass die Union „auch künftig die Arbeit der Kirchen in vielfältiger Weise unterstützen“ wird (Seite 73) als auch in der Absichtserklärung, dass die internationale Christenverfolgung in der kommenden Legislaturperiode durch einen Sonderbeauftragten der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit fokussiert wird.

Im darauffolgenden Abschnitt wird der eingangs eingeführte Aspekt der Religionsfreiheit noch einmal aufgenommen und detaillierter erläutert. Als klare Grenze der Religionsfreiheit werden die Bestimmungen der deutschen Rechtsordnung benannt. Insofern besitzen alle Menschen einen Anspruch auf Religionsfreiheit, solange ihre Religiosität mit den gültigen Gesetzen kompatibel ist.

An diese Bestimmungen binden die Unionsparteien in ihrem Regierungsprogramm auch den interreligiösen Dialog an, den sie mit einer positiven Funktion für die deutsche Gesellschaft assoziieren und somit durch ein funktionales Argument plausibilisieren.

 Nüchterne Bilanz der Deutschen Islam Konferenz

Im Anschluss an den Passus zur Religionsfreiheit wird dann ein separater Abschnitt zur islamischen Religion in das Programm integriert. Die Parteien heben hervor, dass „die in Deutschland lebenden Muslime mit ihren Ideen und ihrer Arbeit seit langem zum Erfolg unseres Landes bei[tragen] und deshalb zu unserer Gesellschaft [gehören]“ (Seite 73).
Auffällig an dieser Passage ist, dass die umstrittene Aussage des ehemaligen Innenministers, Hans-Peter Friedrich, dass zwar Muslime, nicht aber der Islam zu Deutschland gehören, implizit aufgenommen und bestätigt wird – da zwar die Zugehörigkeit der Muslime, nicht aber der islamischen Religion zu Deutschland affirmiert wird.

Zusätzlich wird die Deutsche Islam Konferenz (DIK) als staatlich initiiertes Dialogforum mit „hier lebenden Muslimen und ihren Organisationen“ (Seite 73) aufgeführt. Anstatt die erzielten Ergebnisse der DIK zu würdigen, werden im aktuellen Programm jedoch Erfolge eingefordert. Diese werden an drei Punkten bemessen: 1. Mit staatlicher Hilfe soll sich ein friedlicher und integrationsbereiter Islam nach den Vorgaben des Grundgesetztes so organisieren, dass er dem Staat ein Verhandlungs- und Dialogpartner ist. 2. Es muss gemeinsam gegen „Hass, Gewalt, Terrorismus und Unterdrückung“ (Seite 74) vorgegangen werden. Moscheen in denen Hassprediger und Salafisten auftreten, müssen geschlossen und die betreffenden Akteure mit aller Härte des Gesetzes verfolgt werden. 3. Es wird eine politische Einflussnahme aus dem Ausland zurückgewiesen.

Diese Eckpunkte offenbaren eine sehr nüchterne Bilanz von elf Jahren Deutscher Islam Konferenz. Denn bereits 2006 wurde die Organisation der Muslime in Deutschland als Kooperationspartner für den Staat als ein wesentlicher Schwerpunkt der DIK fixiert. Bis heute ist dies aufgrund der starken innerreligiösen Pluralität der islamischen Religion und seiner vom Christentum differierenden Organisationsformen nicht geglückt. Stattdessen wurden Übergangsmodelle initiiert, durch die Projekte wie die islamische Theologie an staatlichen Universitäten und der islamische Religionsunterricht an staatlichen Schulen eingeführt werden konnten. Das aktuelle Regierungsprogramm hebt diese Ergebnisse, die von der DIK entscheidend vorangetrieben wurden, nicht als Erfolge hervor, sondern fokussiert stattdessen erneut auf die Diskussionsaspekte von 2006.

Die Punkte 2. und 3. belegen zudem, dass die Passagen zur Islampolitik stark von den aktuellen Diskussionen über islamistischen Terrorismus und die Bedrohung durch salafistische Theologien sowie durch die Affären um die Türkisch Islamische Anstalt für Religion e.V. (DITIB) geprägt sind. Das Programm gibt jedoch keine Lösungsvorschläge für diese Problematiken vor, sondern stellt stattdessen Richtlinien für eine Zusammenarbeit auf, die dem Wähler zeigen sollen, dass die Parteien in diesem Bereich mit einer deutlicheren Härte zu agieren beabsichtigen.

Dass hierdurch primär Stimmungen befriedigt, jedoch keine Lösung angeboten werden, mag in einem Programm, das nicht nur als Wahl- sondern als Regierungsprogramm etikettiert wird, ebenso sehr zu verwundern wie der Umstand, dass nach elf Jahren Deutscher Islam Konferenz unter Unionsführung keine Ergebnisse dieses Prozesses ausgewiesen werden, sondern stattdessen eine Rückkehr zu den anfänglichen Fragestellungen vorgenommen wird.

Ambivalente Religionspolitik

Insgesamt lässt sich somit eine gewisse Ambivalenz in der Religionspolitik der Unionsparteien verzeichnen. Während die Kooperationen mit den Kirchen als gewinnbringend charakterisiert und eine weitere Zusammenarbeit uneingeschränkt befürwortet wird, bewerten die Unionsparteien die Zusammenarbeit mit den Muslimen als weitgehend problematisch. CDU/CSU halten zwar an einer Zusammenarbeit zwischen Staat und Muslimen in Deutschland fest, sie greifen aber nicht auf ihren Erfahrungsschatz aus elf Jahren Deutscher Islam Konferenz zurück, um konstruktive Lösungsansätze für akute Probleme zu entwickeln, sondern fokussieren sich stattdessen auf die reine Beschreibung von Konfliktlinien und zeigen Parteiprinzipien für den Umgang damit auf.

Foto: Pressekonferenz von Angela Merkel und Horst Seehofer zur Verkündung des Regierungsprogramms am 03.07.17 in Berlin im Konrad-Adenauer-Haus nach einer gemeinsamen Sitzung von CDU und CSU. / Fotograf: Tobias Koch (tobiaskoch.net)