Religionspolitik im Bundestagswahlkampf 2017 – Teil 6: Regierungsprogramm der AfD

„Der Islam gehört nicht zu Deutschland“ (34). Mit dieser Prämisse, welche die ca. 4,4-4,7 Millionen Muslim*innen (BAMF 2016: 5) in der Bundesrepublik Deutschland missachtet, leitet die AfD ihre Religionspolitik ein.

Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung

Die AfD tituliert ihre islampolitische Agenda mit der Überschrift „Der Islam im Konflikt mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ und bewertet die islamische Religion als grundsätzliches Problem für die freiheitlich-demokratische Verfassung.

Die Partei klassifiziert eine wachsende Zahl von Muslim*innen insofern generell als Bedrohung für den Staat, die Gesellschaft und die Werteordnung (34). Die Partei untermauert diese Annahme in ihrem Wahlprogramm durch ein Zitat des verstorbenen Altkanzlers Helmut Schmidt (SPD), der in seinen Memoiren „Außer Dienst“ die steigende Zahl von Muslim*innen im Land als Gefährdung des inneren Friedens bezeichnet hatte.

Gute und schlechte Muslim*innen

Die AfD scheint die pauschale Diffamierung der islamischen Religion und der Muslim*innen im Weiteren durch den Hinweis zu relativieren, dass auch viele rechtstreue und integrierte Muslim*innen in Deutschland leben und angesehene Mitglieder der Gesellschaft sind. Deshalb werde auch nur ein solcher Islam verurteilt wird, der die Rechtsordnung nicht respektiert und einen Herrschaftsanspruch erhebt. Diese Differenzierung zwischen rechtstreuen und rechtsfeindlichen Muslim*innen führt in der weiteren Programmatik jedoch nicht dazu, dass die große, friedliebende Mehrheit der Muslim*innen in Deutschland von einer radikalen, gewaltbereiten Minderheit unterschieden wird.

Einschränkung der Religionsfreiheit

Mit einer ähnlichen Inkonsequenz höhlt die AfD auch das Bekenntnis zur Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit in ihrem Wahlprogramm aus. Sie fordert, dass die freie Religionsausübung „durch staatliche Gesetze, die Menschenrechte und unsere Werte“ (34) eingeschränkt wird. Vor allem die Restriktion durch den Passus „unsere Werte“ eröffnet einen großen Interpretationsspielraum und schmälert vor dem Hintergrund der eingangs pauschal formulierten Diffamierung von Muslim*innen das Vertrauen in die tatsächliche Gewährleistung der Religionsfreiheit für alle Bürger*innen der Bundesrepublik Deutschland.

Die AfD spricht sich zudem dafür aus, das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung auch im Bereich religiöser Satire zu schützen und wendet sich dagegen, vermeintlich „rational[e] Religionskritik als ‚Islamophobie‘ und ‚Rassismus‘“ (34) zu bewerten. Sie beurteilt diese Etikettierung als Polemik.

Kulturelle Kampfansagen

Zur Unterbindung des gewaltbereiten Salafismus und Terrorismus will die AfD den Bau und den Betrieb von Moscheen durch verfassungsfeindliche Vereine nach Art 9 Abs. 2 GG sowie die finanzielle Unterstützung von ausländischen Geldgebern untersagen, da „islamische Staaten“ auf diese Weise einen Kulturkrieg führen wollten.

Dieser Annahme begegnet die AfD ihrerseits mit kulturellen Kampfansagen, indem sie das Minarett als islamisches Herrschaftssymbol und den Muezzinruf als „religiösen Imperialismus“ interpretiert und beides vehement ablehnt.

Von Imamen fordert die AfD neben der vorbehaltlosen Anerkennung des Grundgesetztes zudem, dass Predigten in deutscher Sprache abgehalten werden.

Zusätzlich möchte sie Burka und Niqab verbieten, da diese das Zusammenleben in der Gesellschaft erschweren (35).

Keine islamische Theologie

Abweichend von allen anderen Parteien will die AfD islamtheologische Lehrstühle an deutschen Universitäten abschaffen und die Stellen durch eine bekenntnisneutrale Islamwissenschaft ersetzten. Damit verbindet sich der Anspruch, an staatlichen Schulen keinen islamischen Religionsunterricht, sondern bekenntnisfreien Islamkundeunterricht zu etablieren.

Keine Körperschaftsrechte für islamische Organisationen

Die AfD lehnt es zudem grundsätzlich ab, islamischen Organisationen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen, weil sie auch ohne detaillierte rechtliche Prüfung davon ausgeht, dass keine islamische Organisation die hierfür erforderliche Gewähr der Dauer bezüglich der Verfassung und Mindestmitgliedzahl sowie die erforderliche Rechtstreue erfüllt. Letzteres begründet die AfD durch die Annahme, dass „die Anerkennung der Religionsfreiheit, der weltanschaulichen Neutralität des Staates und der Gleichwertigkeit der Religionen welche das Staatskirchenrecht verlangt, […] dem Islam fremd [sind]“ (35).

Generelles Kopftuchverbot

Unterstützt wird diese Auslegung der islamischen Religion zusätzlich durch die einseitige Interpretation des Kopftuchs als „religiös-politisches Zeichen der Unterordnung von Muslimas unter den Mann“ (35), das die AfD als unvereinbar mit der im Grundgesetz kodifizierten Gleichberechtigung von Mann und Frau bewertet. Deswegen strebt die AfD ein generelles Verbot des Kopftuchs im öffentlichen Dienst an. In Schulen soll das Kopftuchverbot – in Orientierung am laizistischen Modell Frankreichs – allerdings nicht nur für Lehrer*innen, sondern auch für Schüler*innen in Kraft treten (35).

Verbot religiöser Voraustrauungen

Die laizistische Tendenz der Religionspolitik der AfD drückt sich auch beim Eheverständnis der Partei aus. Sie besteht darauf, dass jeder religiösen eine standesamtliche Trauung vorgeordnet sein muss. Die AfD wendet sich auf diese Weise gegen religiöse Voraustrauungen, da diese der AfD-Agenda zufolge Zwang, Polygamie, Kinder- und Verwandtenehen begünstigen können.

Die AfD spricht sich mit diesen Bestimmungen auch gegen die Möglichkeit einer rein kirchlichen Trauungszeremonie aus, wie sie in der katholischen Kirche angeboten wird, obgleich diese vom Staat als rein private Zeremonie betrachtet wird, die nicht mit dem Status einer Zivilehe vergleichbar ist.

Zudem wendet sich die Partei in ihrem Wahlprogramm gegen die Regelung, dass bei im Ausland geschlossenen Ehen, das ausländische und nicht das deutsche Recht angewendet wird.

Resümee: Restriktionen für Muslim*innen

Die religionspolitische Agenda des AfD Wahlprogramms fokussiert primär Veränderungen der aktuellen Islampolitik. Für diesen Bereich sieht die AfD tiefgreifende Umbrüche vor, die zahlreiche Einschränkungen für Muslim*innen beinhalten.

Die politische Agenda der AfD ist tendenziell laizistisch orientiert und offenbart eine ideologisch voreingenommene Haltung gegenüber der islamischen Religion. Auf diese Weise gerät die weltanschauliche Neutralität des Staates in Bedrängnis. Zwar ist der Staat dazu verpflichtet, seine Bürger zu schützten, die Einhaltung der kodifizierten Gesetze zu bewahren und Gesetzesverstöße zu ahnden, er darf dies jedoch nicht aufgrund von Vorannahmen und Vorurteilen tun, die größtenteils auf der Methode beruhen, Einzelfälle als allgemeingültige Regeln zu behandeln und sie auf diese Weise als bestätigende Fakten in ein vorgefasstes Weltbild einzufügen. Ein solches Vorgehen führt zur systematischen Diskriminierung, Benachteiligung und Ausgrenzung von Bürger*innen und verstößt damit gegen das Grundgesetz. Die islampolitische Agenda der AfD, die vermeintlich darauf ausgerichtet ist, Staat und Gesellschaft vor Feinden des Grundgesetzes zu schützen, wird somit selbst zur Bedrohung der freiheitlich-demokratischen Ordnung.

Religionspolitik im Bundestagswahlkampf 2017 – Teil 5: Regierungsprogramm von Bündnis 90/Die Grünen

Die politischen  Positionen von Bündnis 90/Die Grünen bewegen sich zwischen linksorientierten und wertkonservativen Überzeugungen. Um diese innerparteiliche Meinungsvielfalt im Feld der Religionspolitik bewältigen zu können, haben die Grünen im Jahr 2013 eine Kommission „Weltanschauung, Religionsgemeinschaften und Staat“ eingerichtet. Viele Aspekte der religionspolitischen Agenda im Wahlprogramm der Partei lässt sich auf den Abschlussbericht der Kommission aus dem Jahr 2016 zurückführen.

Grünes Leitbild einer offenen Gesellschaft

Bündnis 90/Die Grünen entfalten ihre Religionspolitik vor dem Hintergrund des Leitbildes einer säkularen und offenen Gesellschaft, die unter Wahrung der Grundrechte aller Menschen ein selbstbestimmtes friedliches, respektvolles Zusammenleben in Vielfalt praktiziert. Menschen werden darin weder aufgrund ihrer Herkunft und Kultur noch aufgrund ihrer Religion und Weltanschauung ausgegrenzt (120). Religionen und ihre heiligen Bücher werden in einer solchen offenen Gesellschaft als Quellen für persönliche Wertüberzeugungen geschätzt, dürfen dem Wahlprogramm zufolge aber niemals zur Einschränkung des Grundgesetztes führen (122).
Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften werden von Bündnis 90/Die Grünen allerdings nicht auf solche Gefahrenpotenziale reduziert, sondern potenziell auch als „wichtige Stütze einer lebendigen Demokratie“ (121) ausgezeichnet. Diese Haltung begründet die Partei durch die vielen Menschen, die sich aus ihrem Glauben heraus für „Geflüchtete, eine saubere Umwelt, weltweite Gerechtigkeit oder gegen Armut in ihrer Nachbarschaft“ (121, siehe auch 141) engagieren und auf diese Weise einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt erbringen.

Stärkung des Dialogs zwischen religiösen sowie mit konfessionslosen Bürgern

In einer offenen Gesellschaft muss es dem Wahlprogramm von Bündnis 90/Die Grünen zufolge allen Menschen möglich sein, ihren Glauben nach ihrem Verständnis zu leben oder abzulegen. Diskriminierungen von Andersgläubigen dürfen ebenso wenig toleriert werden, wie die Bedrohung von Anhängern liberaler Religionsauslegungen (121). Um das gegenseitige Verständnis zu erhöhen, strebt die Partei einen verstärkten Dialog zwischen den Religionen sowie mit religionsfreien Menschen an. Sie setzt damit nicht auf Vorhaltungen, sondern auf Verständigung.
Zudem beabsichtigen die Grünen der wachsenden Vielfalt in der Bevölkerung etwa in der Wohlfahrtspflege sowie in der „öffentlichen Gedenk- und Trauerkultur“ nachzukommen (121). Hierbei wird allerdings nicht expliziert, ob die Partei die Repräsentation von religiöser Pluralität, oder von religionsfreien Personen in der Wohlfahrtspflege und der Gedenk- und Trauerkultur erhöhen möchte. Beides hätte angesichts der zunehmenden Pluralisierung und der wachsenden Zahl von Konfessionslosen Bürger*innen in Deutschland durchaus Berechtigung.

Ablösung der Staatsleistungen

Veränderungen der aktuellen Religionspolitik sieht die Partei insbesondere in Bezug auf die bisherigen Kooperationen zwischen Staat und Kirche vor. So streben Bündnis 90/Die Grünen – wie auch Die Linke – eine Ablösung der historischen Staatsleistungen an die katholische und evangelische Kirche an und fordern mehr Transparenz für kirchliche Finanzen. In diesem Zusammenhang überrascht es jedoch zum einen, dass die Grünen den Antrag der Fraktion Die Linke im Bundestag im März 2017, zur Überprüfung der staatlichen Zahlungen an die Kirchen, nicht mitgetragen, oder einen eigenen Antrag eingebracht haben. Zum anderen erzeugt der Umstand Irritationen, dass sich die Partei angesichts der beabsichtigten Veränderungen in den Kooperationen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften nicht zu den weiteren Aspekten der Kooperation – wie etwa dem Religionsunterricht – positioniert. Für potenzieller Wähler*innen entsteht durch diese Leerstelle ein Raum für Spekulationen und Unsicherheiten.

Abschaffung des Blasphemie-Paragraphen

Ferner sprechen sich Bündnis 90/Die Grüne für eine Abschaffung des sogenannten Blasphemie-Paragraphen §166 STGB aus, da dieser die kritische Kunst, nicht aber die religiösen Fanatiker*innen als Feinde der offenen Gesellschaft markiere. Die Grünen lehnen es insofern ab, satirische Äußerungen über Religionen zu verbieten, die eine öffentliche Unruhe auslösen könnten und fordern stattdessen mehr Toleranz von religiösen Akteur*innen ein, um den gesellschaftlichen Frieden zu bewahren.

Grüne Islampolitik

Zusätzlich zu diesen Aspekten haben Bündnis 90/Die Grünen auch Leitideen für die Islampolitik entwickelt. Diese basieren auf dem Bekenntnis, dass der Islam zu Deutschland gehört (122). Die grüne Politik ist darauf ausgerichtet, zwar die Religionsfreiheit der Muslime zu schützen, aber nicht leichtfertig mit islamischen politischen Organisationen umzugehen. Konkret bedeutet dies, dass sich die Partei für die Ausbildung von islamischen Religionslehrer*innen und Imam*innen ausspricht, damit Muslime ihren Glauben als Teil der offenen Gesellschaft praktizieren können (122). Das schließt auch ein, dass islamische Gemeinschaften als Religionsgemeinschaften und als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt werden, wenn sie die nötigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllen (122). Diese Bedingungen werden den Grünen zufolge von den vier großen muslimischen Verbänden der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB), dem Islamrat (IR), dem Zentralrat der Muslime (ZMD) sowie dem Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) bislang allerdings nicht erfüllt, da sie sich nicht durch religiöse Bekenntnisse voneinander unterscheiden, sondern durch politische und sprachliche Identitäten.

Neuorganisationen der Muslim*innen

Die Grünen fordern die Muslim*innen in Deutschland dazu auf, sich bekenntnisförmig neu zu organisieren. Denn nur unter dieser Bedingung könne sich der Anspruch auf rechtliche Gleichstellung realisieren.
Diese grüne Position wurde in den vergangenen Monaten vor allem durch Diskussionsbeiträge des religionspolitischen Sprechers, Volker Beck, öffentlich diskutiert. Mit dieser Programmatik kritisieren die Grünen viele islampolitische Initiativen und Ansätze in Deutschland, stellen ihre Legitimität in Frage und werben für Veränderungen in der Zusammenarbeit zwischen Staat und Muslimen. Sie fordern im Wahlprogramm jedoch keine sofortige Einstellung bisheriger Initiativen, sondern streben einen Umbau der inländischen Strukturen islamischer Verbände an. Dieser solle durch Kooperationen zwischen den Verbänden, den islamischen Gemeinschaften und dem Staat in Form eines regelmäßigen Austauschs erreicht werden. Auf diese Weise wird es theoretisch möglich, bisherige islampolitische Einrichtungen, wie den islamischen Religionsunterricht, für den der Staat einen religiösen Ansprechpartner benötigt, auch unter den Bedingungen einer Neuorganisation von islamischen Religionsgemeinschaften durch Übergangsformen weiterzuführen.

Präventionsprogramme gegen Extremismus

Darüber hinaus sprechen sich Bündnis 90/Die Grünen für Präventionsprogramme gegen Rechtsextremismus sowie gewaltbereiten Islamismus und Salafismus aus. Eine solche Präventionsarbeit müsse durch eine breite Kooperation zwischen Moscheegemeinden, Polizei, Schulen und Jugendhilfen vor Ort erfolgen. All diese Projekte aus den Kommunen, den Ländern und dem Bund sollen in einem bundesweiten Präventionszentrum koordiniert werden. Überdies sollen Deradikalisierungs- und Aussteigerprogramme verstärkt werden (144). Die Grünen begegnen den Phänomen von Extremismus und gewaltbereitem religiösen Fanatismus durch diese Maßnahmen auf konstruktive Weise.

Religionspolitik zwischen Verwaltung und Gestaltung

Die islampolitische Agenda von Bündnis 90/Die Grünen oszilliert zwischen Anerkennung und Kritik sowie zwischen Verwaltung und Gestaltung. Zum einen hebt die Partei im Wahlprogramm die Leistungen religiöser Akteure für den Einzelnen und die Gesellschaft hervor, fokussiert zum anderen aber auch den Schutz des Menschen und der Gesellschaft vor Religionen und Weltanschauungen. Letzteres kommt etwa in der Ablehnung des sogenannten Blasphemie-Paragraphen sowie durch Präventionsprogramme zur Vorbeugung von und dem Umgang mit radikalem Islamismus und Salafismus zum Ausdruck.
Des Weiteren fordern Bündnis 90/Die Grünen Umstrukturierungen in der Islampolitik und stellen die auf wissenschaftlichen Gutachten basierende Anerkennung einiger islamischer Verbände als Religionsgemeinschaften grundsätzlich in Frage. Die Grünen priorisieren den Umbau der islamischen Verbände als bekenntnisförmige Gemeinschaften, da nur auf Basis solcher Umstrukturierungen der Anspruch auf religiöse Gleichberechtigung realisiert werden könne.

Foto: gruene-oberpfalz.de, Rasmus Tanck/gruene.de

Religionspolitik im Bundestagswahlkampf 2017 – Teil 4: Regierungsprogramm der FDP

Die FDP hat sich in ihrer Parteigeschichte bislang mehrfach als vehemente Kritikerin der Kooperationsvereinbarungen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften hervorgetan. Im aktuellen Programm für die Bundestagswahlen 2017 plant die Partei der Freien Demokraten jedoch keine elementaren Einschnitte in der Religionspolitik. Stattdessen fokussieren die Freien Demokraten in ihrem Wahlprogramm Angriffe auf ihr vorderstes Prinzip – die Liberalität.

Abschaffung des Blasphemie-Paragraphen

Die FDP fordert von allen Religionsgemeinschaften die uneingeschränkte Anerkennung der gesellschaftlichen Freiheitlichkeit und Toleranz. Die Partei übersetzt diese Forderung in die Abschaffung des Blasphemie-Paragraphen166 StGB, da sie diesen als Toleranz von Intoleranz bewertet (42). Zwar werden Schmähungen religiöser Personen bzw. Andersgläubiger als potenzielle Gefährdungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt eingestuft, allerdings könne damit kein generelles gesetzliches Verbot in Form des Blasphemie-Paragraphen gerechtfertigt werden.

Dagegen wird die gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, wie sie etwa im Antisemitismus und in der Islamfeindlichkeit praktiziert wird, zurückgewiesen. Allerdings erörtert die FDP in ihrem Wahlprogramm nicht, wie das eine vom anderen im Zweifelsfall zu unterscheiden ist.

Ausländische Einflussnahme auf religiöse Vereine und Verbände wird nicht toleriert

Die FDP lehnt zudem all jene religiösen Formen und Verhaltensweisen ab, die nicht mit der Ordnung des Grundgesetztes übereinstimmen. Hierzu zählt sie sowohl religiösen Fundamentalismus als auch die „Einflussnahme aus dem Ausland durch die Finanzierung religiöser Vereine und Einrichtungen“ – zum Beispiel durch die Türkei oder Saudi-Arabien (43). Diese Position hat die FDP bereits in den Verhandlungen über einen Vertrag zwischen der niedersächsischen Landesregierung und den muslimischen Verbänden eingenommen und sich aufgrund der Frage, wie abhängig die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) von der Erdogan-Regierung ist, davon zurückgezogen.

Die Konsequenzen, die sich hieraus perspektivisch für die Zusammenarbeit von Staat und islamischen Verbänden ergeben, werden nicht erörtert. Aufgrund der ablehnenden Haltung, welche die FDP etwa in Bezug auf die Hamburger Verträge mit islamischen Verbänden eingenommen hat, bleibt anzunehmen, dass die Freien Demokraten die Kooperationen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften insgesamt eher einschränken und nicht ausbauen werden. 

Recht auf Religionsfreiheit

Grundsätzlich spricht sich die FDP jedoch deutlich für die Anerkennung des Rechts auf Religionsfreiheit und für die Gleichbehandlung von Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften aus, da es zur „Freiheit des Einzelnen gehör[e] die Suche nach dem Sinn und den Werten des eigenen Lebens, die viele Menschen in ihrer persönlichen Glaubensüberzeugung und Weltanschauung finden“ (43) nachzugehen. Deshalb lehnt die FDP in ihrem Wahlprogramm ein Verbot der freiwilligen Verschleierung ab. Ausnahmen müssen jedoch für Einzelfälle, beispielsweise für die Identifizierung von Personen, eingeräumt werden. Für den Fall einer unfreiwilligen Verschleierung sowie für Fälle häuslicher Gewalt fordert die FDP zudem einen konsequenteren Schutz von Betroffenen.

Keine deutsche Leitkultur

Im Wahlprogramm wird zudem ausgeführt, dass die Religionsfreiheit allen Bürger*innen im Rahmen der „Ordnung des Grundgesetzes“ (42) das Recht auf religiöse und kulturelle Entfaltung garantiert – unabhängig von Religion und Weltanschauung. Die FDP lehnt aus diesem Grund die Fixierung einer deutschen Leitkultur, durch welche „eine Mehrheit versucht, dem einzelnen Individuum ihre Kultur aufzuzwingen“ (42) ab. Die Freien Demokraten fordern stattdessen auch für solche kulturellen Praktiken Toleranz, die von der Mehrheitsgesellschaft abweichen, solange diese mit dem Grundgesetz kompatibel sind. Damit wendet sich die FDP gegen den von CDU/CSU eingeführten Versuch, kulturelle Eigenheiten zu fixieren und sie als verpflichtende Integrationsrichtlinien festzusetzen.

Keine Akzeptanz für Feinde der freiheitlich- demokratischen Ordnung

Alle Praktiken und Überzeugungen die mit der freiheitlichen, demokratischen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht vereinbar sind, sollen hingegen bekämpft werden. Im Wahlprogramm manifestiert sich diese Haltung am deutlichsten im Umgang mit dem radikalen, gewaltbereiten Salafismus. Die FDP will eine Strategie zwischen „Repression und Prävention“ (65) etablieren.

Hierfür will die Partei zum einen mit solchen Muslimen und islamischen Verbänden kooperieren, die Gewalt, Intoleranz und religiösen Extremismus ablehnen. Zum anderen sollen gewaltbereite Salafisten konsequent vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Der Rechtsstaat müsse gegen identifizierte Personen und/oder Gruppen mit all seinen Mitteln (etwa „Versammlungs- und Vereinsverbote, konsequente Strafverfolgung, Aus- und Wiedereinreisebeschränkungen für Gefährder sowie deren gezielte Überwachung, beispielsweise mittels elektronischer Fußfessel“ [65])  vorgehen. Zudem müsse salafistischer Propaganda stärker durch präventive Maßnahmen begegnet werden. Die FDP schlägt im Wahlprogramm vor, die Ausbildung von Multiplikatoren und Fachkräften auszubauen und die Aufklärungsarbeit in den sozialen Medien zu verstärken (65).

Religionspolitik nicht als Wahlkampfthema

Insgesamt lässt sich konstatieren, dass der Religionspolitik im Wahlkampf der FDP eine untergeordnete Bedeutung zukommt, da die Partei in ihrem Wahlprogramm keine grundsätzlichen, strukturellen Änderungen formuliert. Sie entwickelt ihre religionspolitischen Impulse vor allem als Reaktion auf die von ihr konstatierten Angriffe auf die Liberalität. Insofern setzt sich die FDP sowohl gegen eine Einschränkung der Religionsfreiheit  – etwa durch Bekleidungsverbote – als auch gegen Restriktionen der Freiheit zur Religionskritik und -diffamierung durch den Blasphemie-Paragraphen ein.

Die Kooperationen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften werden im Programm nicht erörtert. Konzepte für eine verbesserte Integration der islamischen Religion in die religionspolitischen Strukturen Deutschlands werden nicht vorgestellt. Allerdings wird die Zusammenarbeit des Staates mit islamischen Religionsgemeinschaften und Verbänden durch den kritischen Hinweis thematisiert, dass die Einflussnahme aus dem Ausland durch die Finanzierung religiöser Vereine und Einrichtungen nicht toleriert wird. Insgesamt deutet sich im Programm die Tendenz an, dass die FDP die Gleichberechtigung der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften nicht durch die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Staat und Religionsgemeinschaften ins Auge fasst.

Bildquelle: Flickr, https://www.flickr.com/photos/liberale/35683279202/