Religionspolitik im Bundestagswahlkampf 2017 – Teil 3: Regierungsprogramm von Die Linke

„Die Revolution ist großartig, alles andere ist Quark“ (Rosa Luxemburg). Frei nach dieser Aussage von Rosa Luxemburg hat Die Linke in ihrem Wahlprogramm eine Religionspolitik entwickelt, die zahlreiche bestehende Gesetze und Vereinbarungen aufkündigen und grundlegende Neuorientierungen im Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften etablieren will. So spricht sich die Linkspartei dezidiert für eine absolute institutionelle Trennung zwischen Staat und Religionen aus und sieht in dieser Ausrichtung die Möglichkeit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit davor zu schützen, durch Verweise auf das Naturrecht oder religiöse Gesetzmäßigkeiten eingeschränkt zu werden (125).

Arbeitsrecht

In Bezug auf das kirchliche Arbeitsrecht leitet die Linkspartei aus dieser Positionierung die Forderung ab, dass sowohl das Streik- als auch das Betriebsverfassungsrecht, welches die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und der von den Arbeitnehmern gewählten betrieblichen Interessenvertretung bestimmt, ausnahmslos auf Religionsgemeinschaften angewendet wird (20). Zugleich visiert die Partei eine Veränderung des kirchlichen Arbeitsrechts an, durch welche den Kirchen die Möglichkeit entzogen werden soll, Bewerber zurückzuweisen oder Mitarbeiter zu entlassen, die sich nicht loyal zur kirchlichen Verkündigung verhalten – wie etwa „Geschiedene[n], von ihren Partner*innen getrennt oder unverheiratet in Beziehungen Lebende[n]“ (70).

Religionsunterricht

Eine weitere Änderung wird in Bezug auf den Religionsunterricht an staatlichen Schulen angestrebt. Nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen wird der Religionsunterricht an öffentlichen Schulen –­ mit Ausnahme von Bremen und Berlin – als ordentliches Unterrichtsfach durchgeführt. Die Linkspartei setzt sich hingegen für einen verpflichtenden Ethikunterricht ein, „in dem alle Schülerinnen und Schüler mit ihren unterschiedlichen weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Hintergründen gemeinsam über ethische Fragen diskutieren können“ (125). Religionsunterricht soll hingegen von allen Religionsgemeinschaften in Deutschland als Wahlfach angeboten werden können. Die aus einer solch drastischen Umstellung resultierenden rechtlichen, personellen und auch ethischen Problematiken werden im Wahlprogramm allerdings nicht erörtert.

Institutionelle Trennung von Staat und Religion

Der Grundimpuls nach einer stärkeren Trennung von Staat und Religion äußert sich zudem in der Forderung, dass die Kirchen ihre Mitgliedsbeiträge nicht mehr gegen eine Aufwandsentschädigung über die staatliche Finanzverwaltung, sondern selbstständig erheben sollen.

Zudem fordert die Linkspartei eine Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen ein. Diese resultieren aus den Vermögensverlusten, welche die Kirchen insbesondere im beginnenden 19. Jahrhundert durch den Staat erlitten haben. Die Linkspartei spricht sich dafür aus, die Staatsleistungen zu beenden und die staatliche Schuld durch eine einmalige Entschädigungsleistung zu begleichen. Diese Forderung wird seit einiger Zeit kontrovers diskutiert, findet bislang aber keine politische Mehrheit. So wurde im März 2017 ein Antrag der Fraktion Die Linke im Bundestag, zur Überprüfung der staatlichen Zahlungen an die Kirchen, von CDU/CSU und SPD abgelehnt.

Zusätzlich zu dieser Veränderung strebt die Linkspartei die Abschaffung der Militärseelsorge in ihrer aktuellen Form an und insistiert auch in diesem Bereich auf einer konsequenteren Trennung von Staat und Religion. Sie fordert, dass sowohl das Weisungsrecht als auch die Finanzierung für Pfarrerinnen und Pfarrer durch die Bundeswehr abgeschafft und durch einen Vertrag ersetzt wird, der allen Angehörigen der Bundeswehr eine freie Religionsausübung und religiöse Betreuung garantiert.

Darüber hinaus visiert die Linkspartei eine Beratungs- und Unterstützungseinrichtung für Menschen an, die aufgrund einer religiösen Konversion, der Ablehnung von religiöser Bekleidung oder dem Austritt aus einer Religionsgemeinschaft unter Druck geraten (125). Zudem wendet sie sich gegen den kostenpflichtigen Austritt aus einer Religionsgemeinschaft.

Gleichbehandlung von verschiedenen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften

Neben einer konsequenteren Trennung von Staat und Religion beabsichtigt Die Linke zudem mehr Egalität zwischen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in Deutschland herzustellen – etwa durch die Anerkennung von jüdischen und muslimischen Feiertagen (125).

Ferner bekennt sie sich in dem Abschnitt „Wir verteidigen die Freiheit zur und von der Religion und die Trennung von Staat und Kirche“ zu dem Recht auf Religionsfreiheit. Im Wahlprogramm der Linkspartei wird die Religionsfreiheit als Möglichkeit des Menschen interpretiert, sich öffentlich zu seiner Religion zu bekennen. Es wird deshalb sowohl ein Verbot von religiöser Bekleidung sowie eine Einschränkung von Beschäftigtenrechten aufgrund religiöser Bekleidung (125) abgelehnt und ein Verbot von Sakralbauten zurückgewiesen.

Religionspolitische Agenda der Partei Die Linke

Abschließend lassen sich zwei politische Stoßrichtungen im Wahlprogramm der Linkspartei herausstellen: Zum einen wird eine stärkere Trennung von Staat und Religion gefordert, die vor allem die Kooperation zwischen Staat und Kirchen betrifft. Die Linkspartei beabsichtigt in diesem Bereich grundsätzliche Änderungen einzuführen. Diese würden nicht nur die Kirchen, sondern auch die Arbeit kirchlich getragener Wohlfahrtsverbände, wie Diakonie und Caritas, maßgeblich betreffen. Zudem würde die Abschaffung des Religionsunterrichts als ordentliches Unterrichtsfach zahlreiche Problematiken hervorrufen, die im Programm unausgesprochen bleiben.
Insgesamt diskutiert die Linkspartei die Kooperationen zwischen Staat und Religion primär unter dem Aspekt der Privilegien für Religionsgemeinschaften. Sie berücksichtigt aber nicht die zahlreichen Aufgaben, welche diese für die Gestaltung und die Funktionalität der Gesellschaft übernehmen. Zudem übersieht sie aufgrund der kategorischen Ablehnung einer Kooperation die wechselseitige Korrektiv- und Kontrollfunktionen, die Staat und Kirche füreinander übernehmen können. Die religionspolitische Agenda der Linkspartei wirkt in diesen Punkten ideologisch voreingenommen.

Zum anderen setzt sich Die Linke in ihrem Wahlprogramm für eine Stärkung von Minderheitenreligionen ein, durch die ein faireres Gleichgewicht zwischen den christlichen Kirchen und anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in Deutschland hergestellt wird. Für die Linkspartei bedeutet dies – wie gezeigt –in erster Linie, die Rechte und Privilegien von Religionsgemeinschaften einzuschränken. Allerdings ist davon das Recht auf öffentliche Religionsausübung explizit ausgenommen.

Religionspolitik im Bundestagswahlkampf 2017 – Teil 2: Regierungsprogramm der SPD

Im TV-Duell hat der Kanzlerkandidat der SPD, Martin Schulz, die Position vertreten, dass die islamische Religion als eine Religion neben anderen in Deutschland behandelt werden sollte. Demnach müsste die SPD ihre Islampolitik primär als Religions- und weniger als Immigrations- und Sicherheitspolitik konstituieren.

Zugleich hat Schulz gefordert, Hassprediger zu stoppen und entsprechende Moscheen zu schließen. Durch eine Analyse der Religionspolitik im SPD-Regierungsprogramm kann überprüft werden, ob die Angaben aus dem TV-Duell mit dem Programm übereinstimmen und zudem herausgestellt werden, welche religionspolitische Agenda die SPD für die kommende Legislaturperiode vertritt.

Im Regierungsprogramm findet sich kein separater Abschnitt zur Religionspolitik. Der Aspekt „Religion“ wird in verschiedenen Teilabschnitten thematisiert.
So werden in dem Oberkapitel „Es ist Zeit für eine offene und moderne Gesellschaft“ die Leistungen „vieler Freiwilliger, aber auch von Menschen in Verwaltung, Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Initiativen und Vereinen“(79) gerade in Bezug auf die Aufnahme und den Umgang von neu hinzugezogenen Personen in Deutschland würdigend hervorgehoben und zudem ihr Engagement gegen Rassismus als wichtige Leistungen für die Gesellschaft klassifiziert (Seite 79f.).

Integration und Teilhabe

In dem Unterkapitel „Integration und Teilhabe – die deutsche Einwanderungsgesellschaft gestalten“ wird der interreligiöse Dialog ausgezeichnet, da er das Wissen über Religionen sowie Begegnungen zwischen verschiedenen Religionen fördere und auf diese Weise das respektvolle gesellschaftliche Miteinander stärke. Im SPD-Regierungsprogramm werden allerdings nicht nur Möglichkeiten positiv hervorgehoben, Wissen über andere Religionen erlangen zu können, sondern auch Gelegenheiten eingefordert, um die eigene Religion besser verstehen und einen aufgeklärten Umgang mit ihren Inhalten und Praktiken ausüben zu können. Aus diesem Grund wird im SPD-Regierungsprogramm der Religions- und Ethikunterricht befürwortet und zudem explizit ein „islamische[r] Religionsunterricht an staatlichen Schulen und in deutscher Sprache“ (Seite 88) hervorgehoben. Die hierfür benötigten Religionslehrer*innen sowie auch die Imame sollen an deutschen Lehrstühlen ausgebildet werden (anders als die Religionslehrer*innen werden Imame im SPD-Regierungsprogramm nur im Maskulinum aufgeführt, so dass die Ausbildung von weiblichen Imaminnen nicht anvisiert wird). Die Etablierung von Ethik- und (islamischem) Religionsunterricht wird in diesem Abschnitt des SPD-Regierungsprogramms primär durch die ihm attestierte funktionale Wirkung – religiösem Extremismus entgegenzuwirken – begründet.

Islam gehört zu Deutschland

An diese Passage schließt sich im Wahlprogramm die explizit artikulierte Auffassung an, dass sowohl die Muslime als auch der Islam zu Deutschland gehören und die Partei die organisatorische Entwicklung von muslimischen Gemeinden und Organisationen unterstützt, wenn sich diese nach deutschem Recht organisieren und die freiheitlich-demokratische Grundordnung achten. Zudem wird befürwortet, dass ihnen „auch die Möglichkeiten unseres bewährten Religionsverfassungsrechts offen[stehen]“ (88).

Damit wird etwa die potenzielle Anerkennung von muslimischen Verbänden als Körperschaften des öffentlichen Rechts, wenn sie die notwendigen Bedingungen – über eine Gewähr der Dauer in Bezug auf ihre Verfassung und ihre Mitglieder sowie die ungeschriebene Vorschrift der Rechtstreue – aufweisen, befürwortet.

Terrorabwehr und Präventionsarbeit

Unter dem Abschnitt „Terrorabwehr – mehr grenzübergreifende Zusammenarbeit und Prävention“ wird zudem eine „Null-Toleranz-Politik gegenüber Hasspredigern und Islamistinnen und Islamisten“ (70f.) angekündigt. Dies bedeutet, dass die SPD radikale Moscheen schließen und ihre Finanzierungen beenden will. Neben solchen restriktiven Maßnahmen setzt sie zusätzlich auf Präventionsarbeit, die gemeinsam mit Moscheeverbänden und islamischen Organisationen erfolgen soll.

Keine grundlegenden Änderungen in der Religionspolitik

Im Regierungsprogramm der SPD werden kaum Anschauungen für eine übergeordnete Religionspolitik entwickelt. Dies deutet darauf hin, dass die Partei keinen Bedarf für grundsätzliche, religionspolitische Modifikationen sieht, sondern die gültigen Bestimmungen als geeignete Basis für den Umgang mit der zunehmenden Diversifizierung der religiösen Landschaft der Bundesrepublik Deutschland sowie der steigenden Zahl von konfessionslosen Bürgern bewertet. Die Zurückhaltung deutet zudem darauf hin, dass die SPD Religionspolitik in ihrem Regierungsprogramm nicht als Wahlkampfthema bestimmt.

Zwar widmet die Partei einige Passagen ihres Regierungsprogramms der Darstellung ihrer zukünftigen Islampolitik, allerdings werden darin primär richtungsweisende Impulse – wie die Anerkennung des Islams als Teil Deutschlands sowie die Anwendung der religionsverfassungsrechtlich kodifizierten Kooperationsformen zwischen Staat und Religion auf islamische Religionsgemeinschaften – aufgeführt, ohne allerdings konkrete Lösungsansätze für akute Problemlagen – wie etwa die Imamausbildung in Deutschland – zu skizzieren.

Die grundsätzliche politische Stoßrichtung des SPD-Programms zielt auf die Bewahrung der bestehenden Ordnung und deren konsequenterer Anwendung auf andere Religionen. Der Islam wird vorrangig als Aspekt der Religionspolitik thematisiert, so dass das Regierungsprogramm mit Schulz’ Position im TV-Duell übereinstimmt.

Für ein Programm, das als Regierungsprogramm firmiert, mangelt es allerdings an Konkretion und Visionen. Gerade der Bereich der Islampolitik bedarf, besonders angesichts einer sich zuspitzenden Problematik in der Zusammenarbeit zwischen Staat und islamischen Verbänden, mehr als nur einer Bestandssicherung.

Bildquelle: PDF „Zeit für mehr Gerechtigkeit. Unser Regierungsprogramm – in 1 Minute“, www.spd.de

Religionspolitik im Bundestagswahlkampf 2017 – Teil 1: Regierungsprogramm von CDU/CSU

Für die anstehenden Bundestagswahlen im September haben alle Parteien in den vergangenen Wochen Wahlprogramme veröffentlicht, in denen sie ihre Pläne und Vorstellungen für die kommende Legislaturperiode abgebildet haben. Die Parteien beschäftigen sich darin auch mit dem Aspekt „Religion“ und erläutern ihre Pläne zur Religionspolitik. In einer wöchentlichen Artikel-Serie zum Bundestagswahlkampf 2017 werden hier die Positionen zum Umgang mit Religion analysiert und miteinander in Beziehung gesetzt. Auf diese Weise werden Differenzen und Gemeinsamkeiten zwischen den Parteien sowie die religionspolitische(n) Stoßrichtung(en) des aktuellen Wahlkampfes aufgezeigt. Die Serie startet mit einer Analyse der Religionspolitik in dem Regierungsprogramm von CDU/CSU.

Religionspolitik im Regierungsprogramm von CDU/CSU

Die Unionsparteien erläutern ihre Religionspolitik in dem Regierungsprogramm unter der Überschrift „Was unser Land zusammenhält“ und ordnen sie somit grundsätzlich in einen positiven Zusammenhag ein. Der entsprechende Abschnitt zu „Christliche Kirchen und Religionsgemeinschaften“ wird mit einem klaren Bekenntnis zum Grundrecht auf Religionsfreiheit eröffnet. Religionsfreiheit wird im Programm zwischen zwei Polen verortet: Auf der einen Seite wird die Trennung von Staat und Religion als grundlegendes Prinzip der Beziehung der beiden Bereiche bestätigt. Auf der anderen Seite wird den Religionsgemeinschaften zugesichert, dass sie einen festen Platz in der Gesellschaft einnehmen. Das Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften wird somit als hinkende Trennung bestimmt.

Diese sichere Position der Religion in Deutschland erklären die Unionsparteien zum einen durch das christlich-jüdische Erbe, das Deutschland gemeinsam mit der Aufklärung bis heute entscheidend präge. Durch diesen Passus wird zwar sowohl die Bedeutung von der christlichen und jüdischen Religion für die Identität Deutschlands hervorgehoben, zugleich wird die Beziehung zwischen Staat und Religion durch den Rekurs auf die Aufklärung aber auch als eine durch die Vernunft bestimmte definiert.

Insofern ist es nicht verwunderlich, dass die Parteien die Wertschätzung von Religion nicht allein durch Tradition und Identität, sondern auch durch funktionale Argumente begründen. So führen die Unionsparteien in ihrem Programm aus, dass „die christlichen Kirchen seit Jahrzehnten einen unverzichtbaren Beitrag zum geistigen Leben in Deutschland und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt [leisten]. In kirchlichen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, in der Kranken- und Altenpflege, in der Jugendarbeit und in vielen anderen Bereichen. Der großartige Einsatz kirchlich engagierter Menschen bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise ist dafür ein eindrucksvolles Beispiel“ (Seite 73).
Auffällig an dieser Begründungslinie ist jedoch, dass ausschließlich auf die besonderen Leistungen der christlichen Kirchen Bezug genommen, andere Religionen jedoch nicht thematisiert werden. CDU/CSU scheinen die besondere Bedeutung von Religion für die Gesellschaft somit primär aus der christlichen Religion abzuleiten bzw. darauf zu beschränken. Diese Position lässt ihre Haltung zur weltanschaulichen Neutralität des Staates fragwürdig erscheinen.

Diese Wertschätzung findet ihren Ausdruck im Weiteren sowohl in dem Bekenntnis, dass die Union „auch künftig die Arbeit der Kirchen in vielfältiger Weise unterstützen“ wird (Seite 73) als auch in der Absichtserklärung, dass die internationale Christenverfolgung in der kommenden Legislaturperiode durch einen Sonderbeauftragten der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit fokussiert wird.

Im darauffolgenden Abschnitt wird der eingangs eingeführte Aspekt der Religionsfreiheit noch einmal aufgenommen und detaillierter erläutert. Als klare Grenze der Religionsfreiheit werden die Bestimmungen der deutschen Rechtsordnung benannt. Insofern besitzen alle Menschen einen Anspruch auf Religionsfreiheit, solange ihre Religiosität mit den gültigen Gesetzen kompatibel ist.

An diese Bestimmungen binden die Unionsparteien in ihrem Regierungsprogramm auch den interreligiösen Dialog an, den sie mit einer positiven Funktion für die deutsche Gesellschaft assoziieren und somit durch ein funktionales Argument plausibilisieren.

 Nüchterne Bilanz der Deutschen Islam Konferenz

Im Anschluss an den Passus zur Religionsfreiheit wird dann ein separater Abschnitt zur islamischen Religion in das Programm integriert. Die Parteien heben hervor, dass „die in Deutschland lebenden Muslime mit ihren Ideen und ihrer Arbeit seit langem zum Erfolg unseres Landes bei[tragen] und deshalb zu unserer Gesellschaft [gehören]“ (Seite 73).
Auffällig an dieser Passage ist, dass die umstrittene Aussage des ehemaligen Innenministers, Hans-Peter Friedrich, dass zwar Muslime, nicht aber der Islam zu Deutschland gehören, implizit aufgenommen und bestätigt wird – da zwar die Zugehörigkeit der Muslime, nicht aber der islamischen Religion zu Deutschland affirmiert wird.

Zusätzlich wird die Deutsche Islam Konferenz (DIK) als staatlich initiiertes Dialogforum mit „hier lebenden Muslimen und ihren Organisationen“ (Seite 73) aufgeführt. Anstatt die erzielten Ergebnisse der DIK zu würdigen, werden im aktuellen Programm jedoch Erfolge eingefordert. Diese werden an drei Punkten bemessen: 1. Mit staatlicher Hilfe soll sich ein friedlicher und integrationsbereiter Islam nach den Vorgaben des Grundgesetztes so organisieren, dass er dem Staat ein Verhandlungs- und Dialogpartner ist. 2. Es muss gemeinsam gegen „Hass, Gewalt, Terrorismus und Unterdrückung“ (Seite 74) vorgegangen werden. Moscheen in denen Hassprediger und Salafisten auftreten, müssen geschlossen und die betreffenden Akteure mit aller Härte des Gesetzes verfolgt werden. 3. Es wird eine politische Einflussnahme aus dem Ausland zurückgewiesen.

Diese Eckpunkte offenbaren eine sehr nüchterne Bilanz von elf Jahren Deutscher Islam Konferenz. Denn bereits 2006 wurde die Organisation der Muslime in Deutschland als Kooperationspartner für den Staat als ein wesentlicher Schwerpunkt der DIK fixiert. Bis heute ist dies aufgrund der starken innerreligiösen Pluralität der islamischen Religion und seiner vom Christentum differierenden Organisationsformen nicht geglückt. Stattdessen wurden Übergangsmodelle initiiert, durch die Projekte wie die islamische Theologie an staatlichen Universitäten und der islamische Religionsunterricht an staatlichen Schulen eingeführt werden konnten. Das aktuelle Regierungsprogramm hebt diese Ergebnisse, die von der DIK entscheidend vorangetrieben wurden, nicht als Erfolge hervor, sondern fokussiert stattdessen erneut auf die Diskussionsaspekte von 2006.

Die Punkte 2. und 3. belegen zudem, dass die Passagen zur Islampolitik stark von den aktuellen Diskussionen über islamistischen Terrorismus und die Bedrohung durch salafistische Theologien sowie durch die Affären um die Türkisch Islamische Anstalt für Religion e.V. (DITIB) geprägt sind. Das Programm gibt jedoch keine Lösungsvorschläge für diese Problematiken vor, sondern stellt stattdessen Richtlinien für eine Zusammenarbeit auf, die dem Wähler zeigen sollen, dass die Parteien in diesem Bereich mit einer deutlicheren Härte zu agieren beabsichtigen.

Dass hierdurch primär Stimmungen befriedigt, jedoch keine Lösung angeboten werden, mag in einem Programm, das nicht nur als Wahl- sondern als Regierungsprogramm etikettiert wird, ebenso sehr zu verwundern wie der Umstand, dass nach elf Jahren Deutscher Islam Konferenz unter Unionsführung keine Ergebnisse dieses Prozesses ausgewiesen werden, sondern stattdessen eine Rückkehr zu den anfänglichen Fragestellungen vorgenommen wird.

Ambivalente Religionspolitik

Insgesamt lässt sich somit eine gewisse Ambivalenz in der Religionspolitik der Unionsparteien verzeichnen. Während die Kooperationen mit den Kirchen als gewinnbringend charakterisiert und eine weitere Zusammenarbeit uneingeschränkt befürwortet wird, bewerten die Unionsparteien die Zusammenarbeit mit den Muslimen als weitgehend problematisch. CDU/CSU halten zwar an einer Zusammenarbeit zwischen Staat und Muslimen in Deutschland fest, sie greifen aber nicht auf ihren Erfahrungsschatz aus elf Jahren Deutscher Islam Konferenz zurück, um konstruktive Lösungsansätze für akute Probleme zu entwickeln, sondern fokussieren sich stattdessen auf die reine Beschreibung von Konfliktlinien und zeigen Parteiprinzipien für den Umgang damit auf.

Foto: Pressekonferenz von Angela Merkel und Horst Seehofer zur Verkündung des Regierungsprogramms am 03.07.17 in Berlin im Konrad-Adenauer-Haus nach einer gemeinsamen Sitzung von CDU und CSU. / Fotograf: Tobias Koch (tobiaskoch.net)